Vertragsbestandteile. Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
Vertragsbestandteile. 1.1. Vertragsbestandteile werden ausschließlich die im Bauvertrag angeführten Vertragsunterlagen sowie Urkunden in der dort vorgesehenen Reihen- und Rangfolge sowie die im Anlagenspiegel des jeweiligen Bauvertrages/Verhandlungsprotokoll dem Bauvertrag beigehefteten Unterlagen.
1.2. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gibt die vertragliche Reihenfolge die entsprechende Rangfolge vor, in der sie zu lösen sind. Ein Widerspruch besteht nur dann, wenn Anforderungen und/oder Leistungen in den Vertragsbestandteilen unterschiedlich definiert sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vertragsbestandteile unverzüglich mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers auf Widersprüche, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen. Bestehen Widersprüche zwischen den einzelnen oben näher genannten Vertragsteilen hinsichtlich Ausführung und/oder Umfang, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Ausführung der entsprechenden Leistungen aufzufordern, die Unstimmigkeit in den Vertragsbestandteilen zu klären und eine Entscheidung über den Umfang und die Art der tatsächlich geforderten Leistung zu treffen.
1.3. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowie sonstige Bedingungen, Änderungs- und/oder Ergänzungsvermerke des Auftragnehmers in und zu den Ausschreibungsunterlagen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich (d.h. nicht indirekt als Anlage oder durch Bezugnahme in zum Vertragsgegenstand gemachten Schriftstücken) schriftlich im Bauvertrag anerkannt worden sind.
1.4. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Form.
1.5. Alle technischen Vorschriften und Normen in der bis zur Abnahme jeweils aktuellen Fassung, wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die Herstellerrichtlinien und Vorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme.
1.6. Die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Baustellenverordnungen und die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften und die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, die Richtlinien und Vorschriften der Deutschen Sachversicherung, die Herstellerrichtlinien und -vorschriften.
1.7. Öffentlichrechtliche Ges...
Vertragsbestandteile. 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Vertragsbestandteile. (1) Vertragsbestandteile sind in nachfolgender Reihen- und Rangfolge:
a) der Projektmanagementvertrag/Auftrag
b) das Verhandlungsprotokoll soweit vorhanden
c) vorliegende Vertragsbedingungen AVB Projektma- nagement DTAG
d) Anlage Leistungsbeschreibung zum Projektmana- gem entvertrag/Auftrag
e) der Verhaltenskodex für Lieferanten (DTAG Supp- lier Code of Conduct)“ in seiner jeweils aktuellen Fassung (nachfolgend “Verhaltenskodex” ge- nannt; siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter „All- gem eine Einkaufsbedingungen“).
f) die Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG so- wie ihrer Tochtergesellschaften in ihrer jeweils aktu- ellen Fassung (siehe xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxx unter “All- gem eine Einkaufsbedingungen”)
g) alle einschlägigen EU-Richtlinien/Normen, VDE- und/oder DIN-Vorschriften, soweit nicht im Einzel- fall erhöhte Anforderungen vertraglich festgelegt worden sind
h) die Bestimmungen und Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und alle Gesetze, Verordnungen, Ortssatzungen und sonstige Vor- schriften, die das Bauvorhaben betreffen. Die Vertragsbestandteile gelten auch für Aufträge von Nachtragsangeboten oder besonderen Anordnungen.
(2) Widersprechen sich in Ziffer 2. (1) genannte Vertrags- bestandteile in ihren Regelungsgehalten, so gilt der in Ziffer 2. (1) zuerst genannte Vertragsbestandteil vor einem später benannten Vertragsbestandteil.
(3) Die vorliegenden Bedingungen sowie weitere im Auf- tragsschreibengenannte Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des AN haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AN die Leistung vorbehaltlos abgenommen wird.
Vertragsbestandteile. 18.1 Die Anlagen dieses Vertrages sind Bestandteil des Vertrages.
18.2 Als Anlagen sind diesem Vertrag beigefügt das Preisblatt des Netzbetreibers (Anlage 1) und die Übersicht „Ansprechpartner und Erreichbarkeit“ (Anlage 2).
18.3 Vertragsbestandteil ist die „Darstellung der Geschäftsprozesse zur Anbahnung und Abwick- lung der Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ durch die BNetzA vom 11.07.2006 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität = GPKE, Az.: BK6-06- 009) in ihrer jeweils gültigen Fassung oder die diese Darstellung ergänzenden oder ersetzen- den Festlegungen der BNetzA. Soweit diese Vorgaben der BNetzA Ausnahmen zulassen, insbesondere zu dem zu verwendenden Datenformate, können die Parteien über die zu ver- wendenden Datenformate eine schriftliche Vereinbarung treffen. Bestimmungen dieses Vertrages, die der Abwicklung des Netzzugangs durch den Netznutzer nach Ziffer 18.3 Abs. 1 Satz 1 oder einer Zusatzvereinbarung nach Ziffer 18.3 Abs. 1 Satz 2 entgegenstehen oder diese anders regeln, sind unwirksam. Sofern Regelungen dieses Vertrages vom Inhalt der Festlegungen nach Ziffer 18.3 Abs. 1 abweichen, werden diese mit Ablauf der in Ziffer 1 i.V.m. Ziffer 4 lit. a) und b) der GPKE vor- geschriebenen Umsetzungsfristen automatisch Inhalt dieses Vertrages, sofern sich die Partei- en nicht über eine vorzeitige Anwendung verständigen.
Vertragsbestandteile. Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - dieses Vertragsformular (Seiten 1 bis 3) - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (AVB) in der jeweils geltenden Fassung (s. 3.1) - Vertragsanlage(n) in folgender hierarchischer Reihenfolge: Xx. 0, 0, 0, 0 - Xxxxxxxxxx Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01. April 2002) - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter xxx.xxx.xxxx.xx und die VOL/B unter xxx.xxxx.xx zur Einsichtnahme bereit. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht be- steht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1.2
Vertragsbestandteile. Bestandteile des Vertrags sind in nachstehender Rangfolge:
a) vorliegende Vertragsurkunde
b) Anhänge gemäss Ziff. 3
c) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2020 (nachfolgend „AGB SIK 2020“)
d) das Angebot der Leistungserbringerin vom [...]
e) [die Offertanfrage / das Pflichtenheft] der Leistungsbezügerin vom [...] [x) …allfällige weitere vertragsrelevante Bestandteile sind hier zu ergänzen und die Rangfolge ist bei Notwendigkeit anzupassen…] Die Vertragspartner bestätigen, dass sie im Besitz der Vertragsbestandteile sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leistungserbringerin sind wegbedungen.
Vertragsbestandteile. 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
11.1) Vertragsanlage(n) Nr. 1, 2a, 2b, 3, 4, 5 und 6 (die Reihenfolge der Anlagen ergibt sich aus Nr. 3.2.1) - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01. April 2002) - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Vertragsbestandteile. Bestandteile dieses Vertrages sind:
Vertragsbestandteile. 2.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ergibt sich der Inhalt des Kundenvertrages aus folgenden Vertragsbestandteilen:
2.1.1. Anmeldeformular,
2.1.2. Entgeltbestimmungen,
2.1.3. Leistungsbeschreibung oder Serviceinformation,
2.1.4. Service Level Agreement,
2.1.5. Tele2 AGB sowie besondere Bestimmungen zu Services und Produkten.
2.2. Die Vertragsbestandteile ergänzen einander. Bei Widersprüchen haben jene Regelungen Vorrang, die in der Aufzählung (Punkt 2.1) zuerst genannt sind.