Vertragsgegenstand und Parteien des Vertrags. 2.1.1. Gegenstand der AGB sind die Moss Plattform Services und alle in deren Zusammenhang erbrachten Leistungen des Anbieters.
Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.