Vertragsleistungen. Der AN überlässt dem AG STANDARDSOFTWARE mit dazugehöriger Dokumentation. Die Dokumentation wird dem AG in Deutsch (für deutschsprachige Einsatzorte) oder Englisch in ausgedruck- ter oder ausdruckbarer Form überlassen. Die Überlassung der Dokumentation ist Hauptleistungspflicht. Die Doku- mentation muss ausreichen, damit ein durchschnittlicher Nutzer die Software ohne Unterstützung durch den AN nutzen kann. Mitgelieferte Betriebshandbücher müssen einer IT-Fachkraft die Installation, den Betrieb und die Pflege der Software ermöglichen. Der AN wird dem AG auf Wunsch zu marktüblichen Konditionen PFLEGE- UND SUPPORTLEISTUNGEN anbieten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsleistungen. 42.1. Der AN überlässt dem AG STANDARDSOFTWARE Standardsoftware mit dazugehöriger Dokumentation.
42.2. Die Dokumentation wird dem AG in Deutsch (für deutschsprachige Einsatzorte) oder Englisch in ausgedruck- ter oder ausdruckbarer Form überlassen. Die Überlassung der Dokumentation ist Hauptleistungspflicht. Die Doku- mentation Dokumentation muss ausreichen, damit ein durchschnittlicher Nutzer die Software ohne Unterstützung durch den AN nutzen kann. Mitgelieferte Betriebshandbücher müssen einer IT-Fachkraft die Installation, den Betrieb und die Pflege der Software ermöglichen.
42.3. Der AN wird dem AG auf Wunsch zu marktüblichen Konditionen PFLEGE- UND SUPPORTLEISTUNGEN anbieten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsleistungen. 42.1. Der AN überlässt dem AG STANDARDSOFTWARE Standardsoftware mit dazugehöriger Dokumentation.
42.2. Die Dokumentation wird dem AG in Deutsch (für deutschsprachige Einsatzorte) oder Englisch in ausgedruck- ter oder ausdruckbarer Form überlassen. Die Überlassung der Dokumentation ist Hauptleistungspflicht. Die Doku- mentation Dokumentation muss ausreichen, damit ein durchschnittlicher Nutzer die Software ohne Unterstützung durch den AN nutzen kann. Mitgelieferte Betriebshandbücher müssen einer IT-Fachkraft die Installation, den Betrieb und die Pflege der Software ermöglichenermöglichen.
42.3. Der AN wird dem AG auf Wunsch zu marktüblichen Konditionen PFLEGE- UND SUPPORTLEISTUNGEN anbieten.
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Samples: Einkaufsbedingungen