Veruntreuung. Die Veruntreuung versicherter Sachen gilt als mitversichert. Eine Ver- untreuung liegt vor, wenn sich Personen einer qualifizierten Unterschla- gung gem. §246 StGB schuldig machen, d.h. sich ihnen anvertraute und im Versicherungsvertrag bezeichnete Geräte rechtswidrig zueignen.
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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Veruntreuung. Die Veruntreuung versicherter Sachen gilt als mitversichert. Eine Ver- untreuung liegt vor, wenn sich Personen einer qualifizierten Unterschla- gung gem. §§ 246 StGB schuldig machen, d.h. sich ihnen anvertraute und im Versicherungsvertrag bezeichnete Geräte rechtswidrig zueignenzueig- nen.
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Samples: Maschinenversicherung, Maschinenversicherung