Common use of Veruntreuung Clause in Contracts

Veruntreuung. Die Veruntreuung versicherter Sachen gilt als mitversichert. Eine Ver- untreuung liegt vor, wenn sich Personen einer qualifizierten Unterschla- gung gem. § 246 StGB schuldig machen, d.h. sich ihnen anvertraute und im Versicherungsvertrag bezeichnete Geräte rechtswidrig zueig- nen. (Fassung 01.2011) zu Abschnitt A § 2 und § 10

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Veruntreuung. Die Veruntreuung versicherter Sachen gilt als mitversichert. Eine Ver- untreuung liegt vor, wenn sich Personen einer qualifizierten Unterschla- gung gem. § §246 StGB schuldig machen, d.h. sich ihnen anvertraute und im Versicherungsvertrag bezeichnete Geräte rechtswidrig zueig- nenzueignen. (Fassung 01.2011) In Erweiterung zu Abschnitt A § 2 und § 10A§2 Nr. 4 gilt: Nicht versichert sind:

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