Verwahrstelle. Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö- gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor- schriften des KAGB vereinbar ist. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage- bedingungen verwendet werden, • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege- benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag.
Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Städtle 44, FL-9490 Vaduz. Die Liechtensteinische Landesbank AG besteht seit 1861 als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und wurde am 4. Januar 1993 in eine Aktiengesellschaft privatrechtlicher Ausgestaltung umgewandelt. Das Land Liechtenstein hält von Gesetzes wegen kapital- und stimmenmässig mindestens 51 % der Aktien der Landesbank. Seit deren Gründung befindet sich der Sitz der Landesbank in Vaduz. Ihre Haupttätigkeiten umfassen die Anlageberatung, Vermögensverwaltung und das Kreditgeschäft. Die Landesbank ist im Fürstentum Liechtenstein mit einem breiten Netz von Geschäftsstellen verankert und unterhält sowohl im In- als auch im Ausland eigene Tochtergesellschaften. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass − Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. − die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, − bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert inner...
Verwahrstelle. State Street Custodial Services (Ireland) Limited wurde als Verwahrstelle für die Gesellschaft bestellt. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Verwahrstelle besteht in der Funktion als Treuhänder/Verwahrstelle für die Vermögenswerte von Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Verwahrstelle untersteht der Aufsicht der Central Bank. Die Verwahrstelle ist eine am 22. Mai 1991 in Irland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Private Limited Company). Die Verwahrstelle ist letztlich Eigentum der State Street Corporation. Sie verfügt über genehmigtes Kapital in Höhe von GBP 5.000.000 sowie gezeichnetes und eingezahltes Kapital in Höhe von GBP 200.000. Die Verwahrstelle wurde mit folgenden Hauptaufgaben betraut: - Aufsicht über die Gesellschaft einschließlich der Bewertungsrichtlinien und -verfahren; - Überwachung der Zeichnungs- und Rücknahmeverfahren; - Überwachung der Zahlungsströme der Gesellschaft; - Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft; und - Beaufsichtigung bestimmter Transaktionen und Geschäfte im Zusammenhang mit der Gesellschaft. State Street Corporation ist ein weltweit führender Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen Investment Servicing und Investment Management für erfahrene internationale Anleger. State Street hat den Sitz in Boston, Massachusetts, USA, und ist an der New York Stock Exchange unter dem Kürzel „STT“ notiert. Die Verwahrstelle kann erst dann von ihrem Amt zurücktreten oder abbestellt werden, wenn eine neue von der Central Bank genehmigte Verwahrstelle als Nachfolger bestellt wurde. Wird innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum, an dem die Verwahrstelle die Gesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft von ihrem Rücktrittswunsch in Kenntnis gesetzt hat, bzw. ab dem Datum, an dem die Gesellschaft die Verwahrstelle von ihrem Wunsch in Kenntnis gesetzt hat, das Mandat zu beenden, keine neue Verwahrstelle bestimmt, so nimmt die Gesellschaft alle zu dem betreffenden Zeitpunkt in Umlauf befindlichen Anteile zurück. Die Gesellschaft wird beendet und beantragt bei der Central Bank den Widerruf der Zulassung der Gesellschaft. In diesem Fall übt die Verwahrstelle ihre Funktion weiter aus, bis die Zulassung der Gesellschaft durch die Central Bank widerrufen wurde. Die Verwahrstelle haftet für sämtliche Verluste, die der Gesellschaft, einem Fonds oder den Anteilsinhabern infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahrstelle aus den Vorschriften entstehen. Im Falle des Ver...
Verwahrstelle. Ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte der Gesellschaft und die der Gesellschaft als Sicherheit bereitgestellten Vermögenswerte werden von der Verwahrstelle oder gegebenenfalls von Drittverwahrern bzw. Unterverwahrern verwahrt. Hierdurch besteht für die Gesellschaft ein Verwahrrisiko. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft im Falle von Insolvenz, Fahrlässigkeit oder betrügerischen Handelspraktiken der Verwahrstelle sowie besagter Dritter in Bezug auf diese Vermögenswerte einem Verlustrisiko ausgesetzt ist. Die Gesellschaft ist zudem im Falle eines Feuers oder anderer Naturkatastrophen dem Risiko eines Verlusts dieser Vermögenswerte ausgesetzt. Werden sowohl die Vermögenswerte der Gesellschaft als auch die Vermögenswerte, die der Gesellschaft als Sicherheiten bereitgestellt werden, durch die Verwahrstelle oder Drittverwahrer bzw. Unterverwahrer in einem Schwellenland verwahrt, unterliegt die Gesellschaft einem erhöhten Verwahrrisiko. Dieses erhöhte Risiko ist bedingt durch die Tatsache, dass sich Schwellenländer per definitionem „im Umbruch“ befinden und daher den Risiken rascher politischer Veränderungen und wirtschaftlicher Rückgänge ausgesetzt sind. In den letzten Jahren gab es in vielen Emerging Markets-Ländern bedeutende politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen. In vielen Fällen haben politische Erwägungen zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Spannungen geführt, und in einigen Fällen kam es in diesen Ländern sowohl zu einer politischen wie auch zu einer wirtschaftlichen Instabilität. Politische oder wirtschaftliche Instabilität kann sich negativ auf die sichere Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft auswirken.
Verwahrstelle. Der AIFM hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach liechtensteinischem Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein oder eine andere gemäss AIFMG zugelassene Stelle als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem AIFMG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag. Weitere Angaben zur Verwahrstelle finden sich im Prospekt unter „Der AIF im Überblick“
Verwahrstelle. Der Fond hat Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. zur Verwahrstelle für alle Vermögenswerte des Fonds ernannt. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. ist im RCS (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B29923 eingetragen und wurde am 9. Februar 1989 unter dem Namen Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. gegründet. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle werden durch den Verwahrstellenvertrag mit Wirkung zum 18. Xxxx 2016 für unbestimmte Zeit ab seinem Datum des Inkrafttretens und in der jeweils gültigen Fassung geregelt (der „Verwahrstellenvertrag“). Bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Verwahrstellenvertrags muss die Verwahrstelle (i) die luxemburgischen Gesetze, (ii) den Verwahrstellenvertrag und (iii), soweit erforderlich, die Bestimmungen dieses Prospekts beachten und erfüllen. Darüber hinaus muss die Verwahrstelle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle ausschließlich im Interesse des Fonds und seiner Anteilinhaber handeln. Die Verwahrstelle wird mit der Verwahrung der gesamten Vermögenswerte des Fonds bestellt, einschließlich seiner Barmittel und Wertpapiere. Diese werden entweder direkt von der Verwahrstelle oder über andere Finanzinstitute, zum Beispiel Korrespondenzbanken, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen der Verwahrstelle, Clearing-Systeme oder Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme verwahrt. Alle Finanzinstrumente, die in Verwahrung gehalten werden können, werden in den Büchern der Verwahrstelle jeweils auf separaten Konten für die einzelnen Teilfonds registriert, die im Namen des Fonds eröffnet werden. Bei anderen Vermögenswerten als Finanzinstrumenten und Barmitteln muss die Verwahrstelle die Eigentümerschaft dieser Vermögenswerte durch den Fonds für jeden Teilfonds überprüfen. Weiterhin muss die Verwahrstelle sicherstellen, dass die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 auch:
Verwahrstelle. Angaben zur Verwahrstelle enthält der Besondere Teil dieses Verkaufsprospektes.
Verwahrstelle. Die Verwahrstelle hat das Recht, Agenten, Berater, Beauftragte und Unterdepotbanken zu bestellen. Die Haftung der Verwahrstelle bleibt dadurch unberührt, dass sie einem Dritten einige oder alle von ihr verwahrten Vermögenswerte anvertraut hat. The Bank of New York Mellon SA/NV wurde über ihre Niederlassung Dublin gemäß dem Verwahrstellenvertrag zur Verwahrstelle für die Vermögenswerte der Gesellschaft bestellt. The Bank of New York Mellon SA/ NV ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von BNY Mellon. The Bank of New York Mellon SA/NV ist eine am 30. September 2008 in Belgien gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung und untersteht als bedeutendes Kreditinstitut der Zulassung und Regulierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) unter Aufsicht der Belgischen Nationalbank (NBB) und unter Aufsicht der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA) im Hinblick auf die Wohlverhaltensregeln. Sie betreibt in Irland eine Niederlassung, die von der irischen Zentralbank im Hinblick auf die Wohlverhaltensregeln reguliert wird. Die Verwahrstelle ist seit dem 1. Februar 2013 in Irland niedergelassen und dort tätig. Ihre Haupttätigkeit besteht darin, als Verwahrstelle für Organismen für gemeinsame Anlagen zu fungieren. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögenswerte der Gesellschaft, die unter der Kontrolle der Verwahrstelle stehen. Bei der Verwahrstelle handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von BNY Mellon. Die Verwahrstelle hat das Recht, Agenten, Berater, Beauftragte und Unterdepotbanken zu bestellen. Die Haftung der Verwahrstelle bleibt dadurch unberührt, dass sie einem Dritten einige oder alle von ihr verwahrten Vermögenswerte anvertraut hat. Die Verwahrstelle nimmt die Funktion der Verwahrstelle für die Teilfonds wahr und befolgt diesbezüglich die Bestimmungen der OGAW-Richtlinie. In dieser Eigenschaft umfassen die Pflichten der Verwahrstelle unter anderem die Folgenden:
Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den AIF fungiert die Banque Havilland (Liechtenstein) AG, Austrasse 61, FL- 9490 Vaduz als Verwahrstelle beauftragt. Die Banque Havilland (Liechtenstein) AG ist eine Tochtergesellschaft der Banque Havilland Gruppe, mit Hauptsitz in Luxemburg. Zum Kerngeschäft der Banque Havilland gehören die Depotbankfunktion, das traditionelle Private Banking, Asset Management und Vermögenstrukturierungen. Per 31.12.2015 betrug das Eigenkapital der Banque Havilland Gruppe EUR 159.5 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt das Vermögen und die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des AIF. Sie kann es mit Zustimmung des AIFM ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, dem Fondsvertrag (Art. 4 Verwahrstelle) sowie diesem Prospekt und den konstituierenden Dokumenten des AIF. Sie handelt unabhängig vom AIFM und ausschliesslich im Interesse der Anleger.