Common use of Verwahrstelle Clause in Contracts

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln der Bank liegen im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werden. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxxxxxx 00Städtle 44, XX-0000 XxxxxxxFL-9490 Vaduz. Die Bank Frick & Co. Liechtensteinische Landesbank AG besteht seit 1861 als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxxam 4. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründetJanuar 1993 in eine Aktiengesellschaft privatrechtlicher Ausgestaltung umgewandelt. Heute Das Land Liechtenstein hält von Gesetzes wegen kapital- und stimmenmässig mindestens 51 % der Aktien der Landesbank. Seit deren Gründung befindet sich der Sitz der Landesbank in Vaduz. Ihre Haupttätigkeiten umfassen die Anlageberatung, Vermögensverwaltung und das Kreditgeschäft. Die Landesbank ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln der Bank liegen Fürstentum Liechtenstein mit einem breiten Netz von Geschäftsstellen verankert und unterhält sowohl im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet In- als auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenAusland eigene Tochtergesellschaften. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt, Treuhandvertrag & Prospekt

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW die Teilfonds fungiert die Bank Frick & Co. AGLiechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxx 00Städtle 44, XX-0000 XxxxxxxFL-9490 Vaduz. Die Bank Frick & Co. AG Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft besteht seit 1861 als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxxam 4. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründetJanuar 1993 in eine Aktiengesellschaft privatrechtlicher Ausgestaltung umgewandelt. Heute Das Land Liechtenstein hält von Gesetzes wegen kapital- und stimmenmässig mindestens 51 % der Aktien der Landesbank. Seit deren Gründung befindet sich der Sitz der Landesbank in Vaduz. Ihre Haupttätigkeiten umfassen die Anlageberatung, Vermögensverwaltung und das Kreditgeschäft. Die Landesbank ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum der Familie FrickFürstentum Liechtenstein mit einem breiten Netz von Geschäftsstellen verankert und unterhält sowohl im In- als auch im Ausland eigene Tochtergesellschaften. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln Gesellschaft ist unter der Bank liegen Handelsregister- Nummer FL-0001.000.289-1 im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle Amt für Justiz (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.Handelsregister) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdeneingetragen. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAWOGAW bzw. der Teilfonds. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW bzw. der Teilfonds eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAWOGAW bzw. der Teilfonds. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsOGAW bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW bzw. der Teilfonds nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs bzw. der Teilfonds nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW bzw. der Teilfonds der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW bzw. den Teilfonds überwiesen wird, • die Erträge des OGAW bzw. Teilfonds nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW bzw. Teilfonds von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW bzw. Teilfonds nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxx0000 Xxxxx. Die Bank Frick & Co. Gesellschaft ist unter der Nummer FL- 0001.000.289-1 im Handelsregister eingetragen. Die Liechtensteinische Landesbank AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich 1861 gegründet. Heute Das Land Liechtenstein ist Bank Frick & Co. AG überwiegend Hauptaktionär und hält 17.7 Millionen der 30.8 Millionen LLB-Aktien, das sind 57.5 Prozent des Aktienkapitals. Die Haupttätigkeit der LLB besteht in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie im Eigentum der Familie FrickKreditgeschäft. Die Bank betreut strategisch Ende 2016 betrug das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln Eigenkapital der Bank liegen im Private Banking CHF 1‘806‘000‘000. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und in der Entwicklung Verwahrung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenOGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, erfüllen zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) UCITSG und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. , und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme Rücknahme, Auszahlung und Auszahlung Annullierung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • ; ⮚ die Bewertung der Anteile des OGAWs OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • ; ⮚ bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • ; ⮚ die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: www.scarabaeus.li

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx Laxxxxxxxxx 00, XX-0000 XxxxxxxXxxxxxxx 03, FL- 9496 Balzers. Die Gemäss des mit der Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam AG, einer Aktiengesellschaft mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum Gesellschaftssitz an der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln Landstrasse 14, FL-9496 Balzers (die "Verwahrstelle"), abgeschlossenen Verwahrstellen- und Zahlstellenvertrags, hat der Bank liegen im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen OGAW die Verwahrstelle zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenund Hauptzahlstelle des OGAW ernannt. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAWder Investmentgesellschaft. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Anlage von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagevorschriften und den Vorschriften den UCITSG vereinbar ist. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsFonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme Rücknahme, Auszahlung und Auszahlung Annullierung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die SIGMA Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickAmt für Justiz AJU (Handelsregister) eingetragen. Die Volksbank AG besteht seit 1997 und erhielt 2019 mit SIGMA Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenAG einen neuen Namen und einen neuen finanzstarken Eigentümer, die Sigma Kreditbank AG. Die Wurzeln Haupttätigkeit der SIGMA Bank liegen im AG besteht in den Bereichen Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional & Trust Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der BankPrivate Label Funds sowie Retail & Credit Banking. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2018 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 59.41 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen Anfor- derungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsOGAW. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. Volksbank AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickHandelsregister eingetragen. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenVolksbank AG besteht seit 1997. Die Wurzeln der Bank liegen Ihre Haupttätigkeit besteht im Private Banking sowie dem Kredit- und in der Entwicklung von massgeschneiderten FinanzdienstleistungenHypothekargeschäft. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2015 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 63.5 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW die Teilfonds fungiert die SIGMA Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickAmt für Justiz AJU (Handelsregis- ter) eingetragen. Die Volksbank AG besteht seit 1997 und erhielt 2019 mit SIGMA Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenAG einen neuen Namen und einen neuen finanzstarken Eigentümer, die Sigma Kreditbank AG. Die Wurzeln Haupttätigkeit der SIGMA Bank liegen im AG besteht in den Bereichen Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional & Trust Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der BankPrivate Label Funds sowie Retail & Credit Banking. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2021 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 79.10 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten Finanz¬instituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen Anfor¬derungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte be- stimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Ver¬wahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt ver- wahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsFonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen Bestimmun- gen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden konstituie- renden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten Doku- menten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete geleiste- te Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. Volksbank AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Öffentlichkeitsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickÖffentlichkeitsregister eingetragen. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenVolksbank AG besteht seit 1997. Die Wurzeln der Bank liegen Ihre Haupttätigkeit besteht im Private Banking sowie dem Kredit- und in der Entwicklung von massgeschneiderten FinanzdienstleistungenHypothekargeschäft. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2015 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 63.5 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsFonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00, XX-0000 XxxxxxxXxxxxxxx 43, FL- 9496 Balzers. Die Gemäss des mit der Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam AG, einer Aktiengesellschaft mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum Gesellschaftssitz an der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln Landstrasse 14, FL-9496 Balzers (die "Verwahrstelle"), abgeschlossenen Verwahrstellen- und Zahlstellenvertrags, hat der Bank liegen im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen OGAW die Verwahrstelle zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenund Hauptzahlstelle des OGAW ernannt. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAWder Investmentgesellschaft. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Anlage von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagevorschriften und den Vorschriften den UCITSG vereinbar ist. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsFonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme Rücknahme, Auszahlung und Auszahlung Annullierung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW die Teilfonds fungiert die Bank Frick & Co. Liechtensteinische Landesbank AG, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln der Bank liegen im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werden0000 Xxxxx. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise teil- weise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllenerfül- len, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen jeweils gel- tenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. , und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW han- delnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle Sie führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft auch das Anteilsregister des FondsFonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass - Verkauf, Ausgabe, Rücknahme Rücknahme, Auszahlung und Auszahlung Annullierung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • ; - die Bewertung der Anteile des OGAWs OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden konstitu- ierenden Dokumenten erfolgt, • ; - bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • ; - die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten Doku- menten verwendet werden; - die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete geleis- tete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen Bestimmun- gen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. Volksbank AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickAmt für Justiz AJU (Handelsregister) eingetragen. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenVolksbank AG besteht seit 1997. Die Wurzeln der Bank liegen Ihre Haupttätigkeit besteht im Private Banking sowie dem Kredit- und in der Entwicklung von massgeschneiderten FinanzdienstleistungenHypothekargeschäft. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2016 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 64.9 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die SIGMA Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickAmt für Justiz AJU (Handelsregister) eingetragen. Die Volksbank AG besteht seit 1997 und erhielt 2019 mit SIGMA Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenAG einen neuen Namen und einen neuen finanzstarken Eigentümer, die Sigma Kreditbank AG. Die Wurzeln Haupttätigkeit der SIGMA Bank liegen im AG besteht in den Bereichen Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional & Trust Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der BankPrivate Label Funds sowie Retail & Credit Banking. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2018 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 59.41 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. Volksbank AG, Xxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 XxxxxxxXxxxxx. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründet. Heute Gesellschaft ist Bank Frick & Co. AG überwiegend unter der Handelsregister-Nummer FL-0001.541.083-9 im Eigentum der Familie FrickAmt für Justiz AJU (Handelsregister) eingetragen. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler BankdienstleistungenVolksbank AG besteht seit 1997. Die Wurzeln der Bank liegen Ihre Haupttätigkeit besteht im Private Banking sowie dem Kredit- und in der Entwicklung von massgeschneiderten FinanzdienstleistungenHypothekargeschäft. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenEnde 2014 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 42.6 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW AIF fungiert die Bank Frick & Co. AG, Xxxxxxxxxxx 00, XX-0000 XxxxxxxXxxxxxxx 43, FL- 9496 Balzers. Die Bank Frick & Co. AG wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder gegründete Privatbank erbringt Dienstleistungen in den Bereichen des traditionellen Konto- und Depotgeschäfts, der Beratung von Privatkunden, als Depot- und Verwahrstelle für Fonds sowie Zahlungsdienstleistungen für Firmenkunden. Alleiniger Aktionär ist die Xxxx Xxxxx xxxFamilienstiftung, Balzers. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich gegründetDer ausgewiesene Reingewinn per 30.06.2016 beläuft sich auf rund CHF 2.2 Mio. Heute ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln der Bank liegen im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenDas Eigenkapital beträgt zum selben Stichtag CHF 85.6 Mio. Die Verwahrstelle verwahrt das Vermögen und die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAWAIF. Sie kann sie es mit Zustimmung des AIFM ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 2819. Juni 2011 Dezember 2012 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren die Verwalter alternativer Investmentfonds (UCITSGAIFMG) und der entsprechenden Verordnung Verordung in der jeweiligen jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag, dem Fondsvertrag (Art. 4 Verwahrstelle) sowie diesem Prospekt und den konstituierenden Dokumenten des OGAWAIF. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft vom AIFM und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des Fonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden.

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Samples: www.scarabaeus.li

Verwahrstelle. Als Verwahrstelle für den OGAW fungiert die Bank Frick & Co. AGLiechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxx 00Städtle 44, XX-0000 Xxxxxxx9490 Vaduz, Liechtenstein (xxx.xxx.xx). Die Bank Frick & Co. AG Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft wurde 1998 vom liechtensteinischen Treuhänder Xxxx Xxxxx xxx. gemeinsam mit Finanzinvestoren aus Österreich im Jahre 1861 gegründet. Heute ist Bank Frick & Co. AG überwiegend im Eigentum der Familie Frick. Die Bank betreut strategisch das Geschäftsfeld digitaler Bankdienstleistungen. Die Wurzeln Haupttätigkeiten der Bank liegen in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie im Private Banking und in der Entwicklung von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen. Letzteres bildet auch heute, zusammen mit den Geschäftsfeldern des Institutional Banking, Blockchain-Banking und Dienstleistungen im Fonds- und Kapitalmarktbereich, Hauptbestandteil der Bank. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite xxx.xxxxxxxxx.xx bezogen werdenKreditgeschäft. Die Verwahrstelle verwahrt die verwahrfähigen Finanzinstrumente für Rechnung des OGAW. Sie kann sie ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Funktion der Verwahrstelle und deren Haftung richten sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen jeweils geltenden Fassung, dem Verwahrstellenvertrag. Verwahrstellenvertrag und den konstituierenden Dokumenten des OGAW. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAWs OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände verwahrfähigen Finanzinstrumente auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten entsprechen. Für diese Zwecke überwacht die Verwahrstelle insbesondere die Einhaltung der Anlagebeschränkungen und Verschuldungsgrenzen durch den OGAW. Die Anlage von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagevorschriften und den Vorschriften den UCITSG vereinbar ist. Die Verwahrstelle führt darüber hinaus im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft das Anteilsregister des FondsFonds bzw. der Teilfonds. Die Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach Art. 33 UCITSG. Die Verwahrstelle stellt sicher, dass • Verkauf, Ausgabe, Rücknahme Rücknahme, Auszahlung und Auszahlung Annullierung von Anteilen des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgen. • die Bewertung der Anteile des OGAWs OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten erfolgt, • bei Transaktionen mit Vermögenswerten des OGAW der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den OGAW überwiesen wird, • die Erträge des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und den konstituierenden Dokumenten verwendet werden; • die Cashflows des OGAW ordnungsgemäss überwacht werden und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anlegern oder im Namen von Anlegern geleistete Zahlungen eingegangen sind und dass sämtliche Gelder des OGAW nach Massgabe der Bestimmungen des UCITSG und der konstituierenden Dokumente verbucht wurden. Die Verwahrstelle kann die Verwahraufgabe auf andere Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die für die Verwahrung der für Rechnung des OGAW gehaltenen Vermögensgegenstände eingesetzten Unterverwahrer können bei der Verwahrstelle auf Verlangen beantragt werden. Aus dieser Übertragung ergeben sich keine Interessenkonflikte.

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