Common use of Verwahrung Clause in Contracts

Verwahrung. Die Bank wird die vom Kunden erworbenen und in seinem Eigen- tum stehenden Edelmetalle in nach Größe, Gewicht und Feinheit handelsüblichen Barren in Sammeldepots bei der UBS AG in Zürich, Schweiz unter eigenem Namen ungetrennt von Beständen ihrer anderen Kunden verwahren. Verlangt der Kunde im Einzelfall von der Bank die Herausgabe der Edel- metalle, erfolgt die Übergabe fünf Bankarbeitstage nach Eingang des Auftrags zur Auslieferung bei der Bank in den Geschäftsräumen der UBS AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000, Xxxxxx. Auf Wunsch des Kunden lässt die Bank die Edelmetalle auch an ihren Geschäftssitz in Xxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx liefern und hält sie dort jeweils zum Quartalsultimo zur Übergabe an den Kunden bereit. In diesem Fall muss der Auftrag zur Auslieferung spätestens zehn Bankarbeitstage vor dem nächsten Quar- talsultimo bei der Bank eingehen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Verwahrung. Die Bank wird die vom Kunden erworbenen und in seinem Eigen- tum Eigentum stehenden Edelmetalle in nach Größe, Gewicht und Feinheit handelsüblichen handels- üblichen Barren in Sammeldepots bei der UBS AG in Zürich, Schweiz unter eigenem Namen ungetrennt von Beständen ihrer anderen Kunden verwahren. Verlangt der Kunde im Einzelfall von der Bank die Herausgabe der Edel- metalle, erfolgt die Übergabe fünf Bankarbeitstage nach Eingang des Auftrags zur Auslieferung bei der Bank in den Geschäftsräumen der UBS AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000, Xxxxxx. Auf Wunsch des Kunden lässt die Bank die Edelmetalle auch an ihren Geschäftssitz in Xxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx liefern und hält sie dort jeweils zum Quartalsultimo zur Übergabe an den Kunden bereit. In diesem Fall muss der Auftrag zur Auslieferung spätestens zehn Bankarbeitstage vor dem nächsten Quar- talsultimo bei der Bank eingehen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Verwahrung. Die Bank wird die vom Kunden erworbenen und in seinem Eigen- tum Eigentum stehenden Edelmetalle in nach Größe, Gewicht und Feinheit handelsüblichen handels­ üblichen Barren in Sammeldepots bei der UBS AG in Zürich, Schweiz unter eigenem Namen ungetrennt von Beständen ihrer anderen Kunden verwahren. Verlangt der Kunde im Einzelfall von der Bank die Herausgabe der Edel- Edel­ metalle, erfolgt die Übergabe fünf Bankarbeitstage nach Eingang des Auftrags zur Auslieferung bei der Bank in den Geschäftsräumen der UBS AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000XX­0000, Xxxxxx. Auf Wunsch des Kunden lässt die Bank die Edelmetalle auch an ihren Geschäftssitz in Xxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx liefern und hält sie dort jeweils zum Quartalsultimo zur Übergabe an den Kunden am letzten Bankarbeitstag des jeweils laufenden Kalendermonats (Monatsultimo) bereit. In diesem Fall muss der Auftrag zur Auslieferung spätestens zehn Bankarbeitstage vor dem nächsten Quar- talsultimo Monatsultimo bei der Bank eingehen.

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Verwahrung. Die Bank wird die vom Kunden erworbenen und in seinem Eigen- tum Eigentum stehenden Edelmetalle in nach Größe, Gewicht und Feinheit handelsüblichen Barren in Sammeldepots bei der UBS AG in Zürich, Schweiz unter eigenem Namen ungetrennt von Beständen ihrer anderen Kunden verwahren. Verlangt der Kunde im Einzelfall von der Bank die Herausgabe der Edel- metalleEdelmetalle, erfolgt die Übergabe fünf Bankarbeitstage nach Eingang des Auftrags zur Auslieferung bei der Bank in den Geschäftsräumen der UBS AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000, Xxxxxx. Auf Wunsch des Kunden lässt die Bank die Edelmetalle auch an ihren Geschäftssitz in Xxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx liefern und hält sie dort jeweils zum Quartalsultimo zur Übergabe an den Kunden bereit. In diesem Fall muss der Auftrag zur Auslieferung spätestens zehn Bankarbeitstage vor dem nächsten Quar- talsultimo Quartalsultimo bei der Bank eingehen.

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