Verwahrung. Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend „Wertpapiere“). Ferner erbringt die Bank die in Nr. 13 ff. der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ beschriebenen Dienstleistungen.
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Verwahrung. Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend „Wertpapiere“). Ferner erbringt die Bank die in Nr. 13 ff. der in den „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ beschriebenen Dienstleistungen.
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Verwahrung. Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend „Wertpapiere“). Ferner erbringt die Bank die in Nr. 13 ff. der in den „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ beschriebenen Dienstleistungen.
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