Common use of Verwaltungskostenpauschale Clause in Contracts

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schale“) an den Hausärzteverband zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt HAUSARZT ersichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband als Gesamtgläubiger zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v Vom 15.12.2009 i.d.f. Der 4., Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v Vom 15.12.2009 I. D.

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale Verwaltungskostenpauscha- le in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskos- tenpauschale“) an den Hausärzteverband zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale Verwal- tungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen Prozentsatzes Pro- zentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskos- tenpauschale“) an den Hausärzteverband und MEDI e.V. als Gesamtgläubiger zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt Hausarztes ersichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband zu zahlenzah- len.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen er- sichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband Hausärzteverband/MEDI e.V. zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen er- sichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schale“Verwaltungskostenpauschale") an den Hausärzteverband BDA zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung in Berlin Gemäß § 73 B SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt HAUSARZT ersichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband und MEDI als Gesamtgläubiger zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v 15.12.2009 I. D.

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen er- sichtlichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVerwaltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V

Verwaltungskostenpauschale. (1) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung der HzV und für die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung Hausarzt ersichtlichen ersicht- lichen Prozentsatzes (inklu- sive inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) seiner HzV-Vergütung („Verwaltungskostenpau- schaleVer- waltungskostenpauschale“) an den Hausärzteverband Hausärzteverband/MEDI e.V. zu zahlen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V