Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen. 1.1 Die Leistungen von Vodafone können nur in Verbindung mit einem vollversorgten Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Vodafone genutzt werden. Der Kabelanschluss muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Vodafone empfangen. Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten: – eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage, – eine Multimediadose, – ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Internetanschluss entsprechend den auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlichten technischen Mindestanforderungen von Vodafone als Endgerät, – eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Vodafone betrieben wird. Vodafone behält sich vor, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von Vodafone nicht innerhalb eines Monats die Gestattung vorlegt oder eine vorliegende Gestattung später entzogen wird sowie – ein der Schnittstellenbeschreibung von Vodafone entsprechendes Endgerät, sofern der Kunde ein Endgerät nutzen möchte, das nicht von Vodafone bereitgestellt wird (kundeneigenes Endgerät). 1.2 Wird im Rahmen einer Aktion der Anschluss des Kunden durch eine Hausverteilung, einen Verstär- ker, eine Multimediadose und/oder weitere technische Teile realisiert, ist Vodafone nach Beendigung des Kundenverhältnisses nicht zum Rückbau der installierten Teile verpflichtet. 1.3 Für Internet- und Telefonprodukte von Vodafone, bei denen der Internetzugang nicht über einen Kabelanschluss gewährt wird, gelten abweichend von den vorgenannten Ziffern 1.1 und 1.2 die in der LB des Produktes aufgeführten Nutzungsvoraussetzungen.
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Samples: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement