Vorauszahlungen. 3.1. Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum vom Kunden Vo- rauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung wird der Kunde vom Versorger hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet, ebenso über den Grund für die Geltendmachung von Vorauszahlungen.
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Vorauszahlungen. 3.1. 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum vom Kunden Vo- rauszahlungen von diesen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung wird der Kunde vom Versorger hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet, ebenso über den Grund für die Geltendmachung von Vorauszahlungen.
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Vorauszahlungen. 3.1. 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum vom Kunden Vo- rauszahlungen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung wird der Kunde vom Versorger hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet, ebenso über den Grund für die Geltendmachung von Vorauszahlungen.
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Vorauszahlungen. 3.1. 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum vom Kunden Vo- rauszahlungen von diesem Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung wird der Kunde vom Versorger hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet, ebenso über den Grund für die Geltendmachung von Vorauszahlungen.
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Vorauszahlungen. 3.1. 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum vom Kunden Vo- rauszahlungen von diesem Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsver- pflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen Verlan- gen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung wird der Kunde vom Versorger hierüber vorher ausdrücklich aus- drücklich und in verständlicher Form unterrichtet, ebenso über den Grund für die Geltendmachung von Vorauszahlungen.
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Vorauszahlungen. 3.1. 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum vom Kunden Vo- rauszahlungen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung wird der Kunde vom Versorger Versor- ger hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet, ebenso über den Grund für die Geltendmachung von Vorauszahlungen.
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