Vorauszahlungen. 11.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, für das Netzentgelt eines Abrechnungszeitraums Vorauszah- lungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist, dass der Netznutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. 11.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Netzentgelt des vorhergehenden Abrechnungszeit- raums oder dem durchschnittlichen Netzentgelt für vergleichbare Netznutzer. Macht der Netz- nutzer glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu be- rücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Netzbetreiber Abschlagszahlungen nach Ziffer 10.6, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungser- teilung zu verrechnen.
Appears in 5 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom
Vorauszahlungen. 11.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, für das Netzentgelt eines Abrechnungszeitraums Vorauszah- lungen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist, dass der Netznutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
11.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Netzentgelt des vorhergehenden Abrechnungszeit- raums Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Netzentgelt für vergleichbare Netznutzer. Macht der Netz- nutzer Netznutzer glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu be- rücksichtigenberücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Netzbetreiber Abschlagszahlungen nach Ziffer 10.6, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungser- teilung Rechnungserteilung zu verrechnen.
Appears in 2 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom
Vorauszahlungen. 11.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, für das Netzentgelt eines Abrechnungszeitraums Vorauszah- lungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist, dass der Netznutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
11.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Netzentgelt des vorhergehenden Abrechnungszeit- raums oder dem durchschnittlichen Netzentgelt für vergleichbare Netznutzer. Macht der Netz- nutzer glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu be- rücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Netzbetreiber Abschlagszahlungen nach Ziffer 10.6, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso e- benso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungser- teilung Rechnungsertei- lung zu verrechnen.
Appears in 2 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom
Vorauszahlungen. 11.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, für das Netzentgelt eines Abrechnungszeitraums Vorauszah- lungen Abrechnungszeit- raums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Ein- zelfalls zu besorgen ist, dass der Netznutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
11.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Netzentgelt des vorhergehenden Abrechnungszeit- raums Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Netzentgelt für vergleichbare ver- gleichbare Netznutzer. Macht der Netz- nutzer Netznutzer glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu be- rücksichtigenberücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Netzbetreiber Netz- betreiber Abschlagszahlungen nach Ziffer 10.6, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungser- teilung Rechnungserteilung zu verrechnen.
Appears in 2 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom