Common use of Vorauszahlungen Clause in Contracts

Vorauszahlungen. 1. Laufende Zahlungsforderungen des Versorgers aus der Weiterbelieferung des Kunden bleiben von dieser Abwendungsvereinbarung unberührt. 2. Die Weiterversorgung des Kunden erfolgt auf der Grundlage von Vorauszahlungen. Die Vorauszahlungen beginnen am XX.XX.XXXX haben eine monatliche Höhe von XX und sind spätestens am XX.XX.XXXX des jeweiligen Vormonats fällig. Die erste Vorauszahlung ist am XX.XX.XXXX zu leisten. Maßgeblich für die rechtzeitige Leistung der Vorauszahlungen ist der Geldeingang beim Versorger. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, wird der Versorger dies bei der Festsetzung der Höhe der Vorauszahlung angemessen berücksichtigen. 3. Kommt der Kunde mit einer Vorauszahlung ganz oder teilweise mehr als 3 Werktage in Verzug, gilt Abschnitt III. Ziffer 5. entsprechend.

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Samples: Abwendungsvereinbarung Gas, Abwendungsvereinbarung Strom

Vorauszahlungen. 1. Laufende Zahlungsforderungen des Versorgers aus der Weiterbelieferung des Kunden bleiben von dieser Abwendungsvereinbarung unberührt. 2. Die Weiterversorgung des Kunden erfolgt auf der Grundlage von VorauszahlungenVorauszahlungen nach § 14 StromGVV / GasGVV. Die Vorauszahlungen beginnen am XX.XX.XXXX 01. , haben eine monatliche Höhe von XX und sind spätestens am XX.XX.XXXX 25. des jeweiligen Vormonats fällig. Die erste Vorauszahlung ist am XX.XX.XXXX zu leisten. Maßgeblich für die rechtzeitige Leistung der Vorauszahlungen ist der Geldeingang beim Versorger. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, wird der Versorger dies bei der Festsetzung der Höhe der Vorauszahlung angemessen berücksichtigen. 3. Kommt der Kunde mit einer Vorauszahlung ganz oder teilweise mehr als 3 Werktage in Verzug, gilt Abschnitt III. Ziffer 5. entsprechend.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlungen. 1. Laufende Zahlungsforderungen des Versorgers aus der Weiterbelieferung des Kunden bleiben von dieser die- ser Abwendungsvereinbarung unberührt. 2. Die Weiterversorgung des Kunden erfolgt auf der Grundlage von VorauszahlungenVorauszahlungen nach § 14 StromGVV. Die Vorauszahlungen beginnen am XX.XX.XXXX 01. , haben eine monatliche Höhe von XX und sind spätestens am XX.XX.XXXX 25. des jeweiligen Vormonats fällig. Die erste Vorauszahlung Voraus- zahlung ist am XX.XX.XXXX zu leisten. Maßgeblich für die rechtzeitige Leistung der Vorauszahlungen ist der Geldeingang beim Versorger. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer gerin- ger ist, wird der Versorger dies bei der Festsetzung der Höhe der Vorauszahlung angemessen berücksichtigenberück- sichtigen. 3. Kommt der Kunde mit einer Vorauszahlung ganz oder teilweise mehr als 3 Werktage in Verzug, gilt Abschnitt III. Ziffer 5. entsprechend.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Vorauszahlungen. 1. Laufende Zahlungsforderungen des Versorgers aus der Weiterbelieferung des Kunden bleiben von dieser Abwendungsvereinbarung unberührt. 2. Die Weiterversorgung des Kunden erfolgt auf der Grundlage von VorauszahlungenVorauszahlungen nach §14 StromGVV. Die Vorauszahlungen beginnen am XX.XX.XXXX 01. , haben eine monatliche Höhe von XX und sind spätestens am XX.XX.XXXX 25. des jeweiligen Vormonats fällig. Die erste Vorauszahlung ist am XX.XX.XXXX zu leisten. Maßgeblich für die rechtzeitige Leistung der Vorauszahlungen ist der Geldeingang beim Versorger. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, wird der Versorger dies bei der Festsetzung der Höhe der Vorauszahlung angemessen berücksichtigen. 3. Kommt der Kunde mit einer Vorauszahlung ganz oder teilweise mehr als 3 Werktage in Verzug, gilt Abschnitt III. Ziffer 5. entsprechend.

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Samples: Abwendungsvereinbarung