Vorserienreklamation Musterklauseln

Vorserienreklamation. Vorserienreklamationen sind von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern des Lieferanten grundsätzlich analog zu ei- ner Serienreklamation (siehe 5.3.4) zu bearbeiten. Der Lieferant muss die folgenden Informationen übermitteln: • D3-Bericht (ohne iwis Formular „Q-Tools“ F183) innerhalb von 1 Arbeitstag nach dem Eingang der Vorserienrekla- mation (sofern nicht anders vereinbart) • auf iwis Aufforderung (zum Beispiel bei Reklamation durch iwis-Kunden, Wiederholfehler, etc.), 8D-Bericht gegebe- nenfalls mit den angeforderten Q-Tools (siehe iwis Formular „Q-Tools“ F183) Berechtigte Vorserienreklamationen führen zu Kosten bei iwis und gegebenenfalls iwis-Kunden, die dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden und von ihm zu tragen sind. Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant zur Zahlung folgender Beträge: • einer Aufwandsentschädigung von 195 € als Beteiligung an den verursachten Kosten der Aktivitäten zur Abwicklung der Vorserienreklamation, wenn der Auslöser iwis ist • einer Aufwandsentschädigung von 275 € als Beteiligung an den verursachten Kosten der Aktivitäten zur Abwicklung der Vorserienreklamation, wenn der Auslöser iwis-Kunde ist • sämtlicher Kosten, die iwis von iwis-Kunden in Rechnung gestellt werden und die von iwis gemäß gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung an den iwis-Kunden zu zahlen sind (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Kosten für Verschrottung inklusive Verbindungsfehler, etc.) Die Anzahl der berechtigten Vorserienreklamation wird in der Lieferantenperformance Vorserie bewertet (siehe 5.3.6.2) und kann zu einem Eskalationslevel führen (siehe 5.3.7).