Vorstand. 6.1 Der Vorstand besteht aus 4 Personen und dem/der Protokollfüh- rerln. 6.2 Die Arbeitgebervertreter werden von suissetec, die Arbeitneh- mendenvertreter von Unia und Syna nominiert und von der PLK- Versammlung gewählt. 6.3 An den Vorstandssitzungen wird ein Protokoll geführt. 6.4 Der PLK-Vorstand ist zuständig für: a) die Vorbereitung der PLK-Versammlungen; b) alle anderen administrativen Geschäfte, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ damit beauftragt ist.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Vorstand. 6.1 Der Vorstand besteht aus 4 Personen und dem/der Protokollfüh- rerln.
6.2 Die Arbeitgebervertreter werden von suissetec, die Arbeitneh- mendenvertreter von Unia und Syna nominiert und von der PLK- Versammlung gewählt.
6.3 An den Vorstandssitzungen wird ein Protokoll geführt.
6.4 Der PLK-Vorstand ist zuständig für:
a) die Vorbereitung der PLK-Versammlungen;
b) alle anderen administrativen Geschäfte, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ damit beauftragt ist.
c) Rekurse gegen Entscheide des PLK-Ausschusses gemäss Art. 7.1 lit. c).
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