Vorzugssätze Musterklauseln

Vorzugssätze a) Für Musikdarbietungen, die nicht durch den Pauschalbetrag nach Ziffer 2 abgegolten sind, werden die Vorzugssätze für Organisationen der jeweils gültigen Tarife der GEMA als Vergütungen berechnet, sofern die Musikdarbietungen rechtzeitig ange- meldet und die Einwilligung ordnungsgemäß nach den in der Anlage 1 beigefügten Bestimmungen erworben wird.
Vorzugssätze. (1) Die GEMA erklärt sich dazu bereit, der Organisation und ihren Mitgliedern für ihre Musikdarbietungen, soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und die Einwilligung ordnungsgemäß nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages erworben wird, die jeweils gültigen Vergütungssätze, insbesondere die Vergütungssätze U-VK, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, unter Abzug eines Gesamtvertragsnachlasses von 20% einzuräumen. Dieser Tarif ist als Anlage dem Gesamtvertrag beigefügt. Die Anwendung der Anteiligen Verrechnung und der Härtefall- klausel ist davon nicht betroffen
Vorzugssätze. Dafür erklärt die GEMA sich bereit, dem DFV und seinen Mitgliedern für ihre Musikaufführungen, soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgehalten werden und die Aufführungsgenehmigung ordnungsgemäß nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages erworben wird, die Vorzugssätze für Organisationen der jeweils gültigen Tarife der GEMA als Aufführungstantiemen zu berechnen. Die Anmeldung von Musikaufführungen hat spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung bei der GEMA mit folgenden Angaben zu erfolgen: ▪ Genaue Anschrift des Veranstalters, ▪ Tag der Veranstaltung, ▪ Art der Veranstaltung, ▪ Ort der Veranstaltung ▪ Name des Veranstaltungslokals, ▪ Größe des Veranstaltungsraumes in qm – von Wand zu Wand gemessen - (bei Stuhlreihenveranstaltungen auch Personenfassungsvermögen des Veranstaltungsraumes), ▪ Stärke der Kapelle, ▪ Höhe des Eintrittsgeldes, ▪ des Tanzgeldes oder eines sonstigen Unkostenbeitrages. Für die Anmeldung stellt die GEMA auf Anforderung kostenlos Anmeldekarten zur Verfügung. Nachweislich unvorhergesehene Aufführungen werden von der GEMA noch als rechtzeitig angemeldet angesehen, wenn die Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach dem Aufführungstag mit einer entsprechenden Erklärung vorgenommen wird.
Vorzugssätze. Dafür erklärt die GEMA sich bereit, dem DFV und seinen Mitgliedern für ihre Mu- sikaufführungen, soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab- gehalten werden und die Aufführungsgenehmigung ordnungsgemäß nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages erworben wird, die Vorzugssätze für Or- ganisationen der jeweils gültigen Tarife der GEMA als Aufführungstantiemen zu berechnen. Anmeldung der Musikaufführungen Die Anmeldung von Musikaufführungen hat spätestens drei Tage vor jeder Ver- anstaltung bei der GEMA mit folgenden Angaben zu erfolgen: Für die Anmeldung stellt die GEMA auf Anforderung kostenlos Anmeldekarten zur Verfügung. Nachweislich unvorhergesehene Aufführungen werden von der GEMA noch als rechtzeitig angemeldet angesehen, wenn die Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach dem Aufführungstag mit einer entsprechenden Erklärung vorgenommen wird.
Vorzugssätze. Dafür erklärt die GEMA sich bereit, dem DFV und seinen Mitgliedern für ihre Musikaufführungen, soweit sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgehalten werden und die Aufführungsgenehmigung ordnungsgemäß nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages erworben wird, die Vorzugssätze für Organisationen der jeweils gültigen Tarife der GEMA als Aufführungstantiemen zu berechnen. Die Anmeldung von Musikaufführungen hat spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung bei der GEMA mit folgenden Angaben zu erfolgen: Genaue Anschrift des Veranstalters, Tag der Veranstaltung, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung Name des Veranstaltungslokals, Größe des Veranstaltungsraumes in qm – von Wand zu Wand gemessen – (bei Stuhlreihenveranstal- tungen auch Personenfassungsvermögen des Veranstaltungsraumes), Stärke der Kapelle, Höhe des Eintrittsgeldes, des Tanzgeldes oder eines sonstigen Unkostenbeitrages. Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: 000 0000000-00 Telefax: 030 2888488-19 xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx Für die Anmeldung stellt die GEMA auf Anforderung kostenlos Anmeldekarten zur Verfügung. Nachweislich unvorhergesehene Aufführungen werden von der GEMA noch als rechtzeitig angemeldet angesehen, wenn die Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach dem Aufführungstag mit einer entsprechenden Erklärung vorgenommen wird.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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