W1-/W2-/W3-Stellenplanung Musterklauseln

W1-/W2-/W3-Stellenplanung. Im Stellenplan sind derzeit 68 W2/W3 Stellen enthalten. Durch Umstrukturierung in ihrer Denomina- tion frei werdende W-Stellen werden zukünftig soweit möglich den Schwerpunkten zugeordnet, ent- sprechend denominiert und sind überwiegend forschungsorientiert. Sie erhalten lediglich eine minima- le Grundausstattung und finanzieren ihre Ausstattung hauptsächlich durch Drittmittel und LOM. Diese forschungsorientierten Professuren sollen in größeren Einrichtungen (Institute, Zentren) zu- sammengeführt werden, so dass möglichst große inhaltliche und strukturelle Synergien entstehen, die einerseits die wissenschaftliche Kooperation fördern und andererseits einen effizienteren Ressourcen- einsatz verbunden mit Mittelfreisetzung erreichen. Die Infrastruktur dieser Einrichtungen wird arbeits- gruppenübergreifend und bedarfsorientiert genutzt (i.S.e. „Research Hotel of Excellence“). Bei der Besetzung der forschungsorientierten Professuren wird vermehrt auf ein „Nachwuchsgruppen tenure track Modell“ gesetzt. Im Rahmen dieses Modells werden x.X. Xxxx- Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleiter in ein W1-Verfahren mit tenure track eingebracht bzw. es erfolgt eine W1-Ausschreibung mit tenure track, die mit der Leitung einer Roux- Nachwuchsgruppe verbunden ist. Für 2015 ist die Besetzung einer W1 „RNA-Biologie und Pathoge- nese“ mit tenure track vorgesehen. Bei positiver Evaluation nach 3 und 6 Jahren erfolgt die Versteti- gung durch eine W2-Professur. Im Bereich der Professuren mit Krankenversorgung, die zusätzlich Verträge mit dem Klinikum ab- schließen, wird die Nutzung der Möglichkeiten des § 38 (2) HSG LSA verstärkt geprüft und soweit möglich profilfördernd eingesetzt. § 38 (2) HSG LSA ermöglicht die adäquatere Abbildung der An- forderungen und erlaubt die Einrichtung weiterer Professuren. Der Einstellung von befristeten Professorinnen und Professoren im Angestelltenverhältnis ist unter der Voraussetzung möglich, dass diese Einstellungen aus den der Hochschulmedizin zur Verfügung ste- henden Mitteln finanziert werden und die Bezahlung analog einer vergleichbaren beamteten W2- Professur erfolgt. Eine Erhöhung des Finanzbedarfs gem. § 1 Abs. 6 HMG LSA darf aus diesen Ein- stellungen nicht resultieren. Im Zielvereinbarungszeitraum können befristete Einstellungen im Rah- men des Budgets der Medizinischen Fakultät ohne vorherige Einwilligung des Ministeriums der Fi- nanzen vorgenommen werden. Zur Durchführung erfolgreicher und zügiger Berufungsverfahren werden...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.