Waisenrente. 1. Das Kind eines verstorbenen Versicherten, Alters- oder Xxxxxxxxxxxxxxxxx hat Anspruch auf eine Waisenrente. Pflege- und Stiefkinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn der Versi- cherte, Alters- oder Invalidenrentner für ihren Unterhalt aufkommen musste.
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Waisenrente. 1. Das Kind 1 Die Kinder eines verstorbenen Versicherten, Alters- oder Xxxxxxxxxxxxxxxxx hat Anspruch auf eine Waisenrente. Pflege- und Stiefkinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn der Versi- cherte, Alters- oder Invalidenrentner für ihren Unterhalt aufkommen musste.
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