Common use of Wegfall der Voraussetzungen Clause in Contracts

Wegfall der Voraussetzungen. I.3.6.3 Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist – eine Rückstufung des Vertrages gemäß Anhang 1. Der Rabattschutz endet während der Vertragslaufzeit zu dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen gemäß I.3.6.2 nicht mehr erfüllt sind. Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einem nicht im Versicherungsschein ausgewiesenen Fahrer genutzt, entfällt der Rabattschutz für diesen Schadenfall. I.3.6.4 Befindet sich der tatsächliche Schadenfreiheits- rabatt des Vertrages nach schadenbedingter Rückstufung nicht mindestens in der Schaden- freiheitsklasse 4, entfällt der Rabattschutz ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückstufung. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.

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Wegfall der Voraussetzungen. I.3.6.3 Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen Vorausset- zungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt ent- fällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag Bei- tragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich zwi- schenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist – eine Rückstufung Rückstu- fung des Vertrages gemäß Anhang 1. Der Rabattschutz endet während der Vertragslaufzeit zu dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen gemäß I.3.6.2 nicht mehr erfüllt sind. Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einem nicht im Versicherungsschein Versi- cherungsschein ausgewiesenen Fahrer genutzt, entfällt der Rabattschutz für diesen Schadenfall. I.3.6.4 Befindet sich der tatsächliche Schadenfreiheits- rabatt Schadenfreiheitsrabatt des Vertrages Ver- trages nach schadenbedingter Rückstufung nicht mindestens in der Schaden- freiheitsklasse Schadenfreiheitsklasse 4, entfällt der Rabattschutz ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückstufung. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.

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Wegfall der Voraussetzungen. I.3.6.3 Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen Vorausset- zungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt ent- fällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag Bei- tragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich zwi- schenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist – eine Rückstufung Rückstu- fung des Vertrages Vertrags gemäß Anhang 1. Der Rabattschutz endet während der Vertragslaufzeit zu dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen gemäß I.3.6.2 nicht mehr erfüllt sind. Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einem nicht im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein ausgewiesenen Fahrer genutzt, entfällt der Rabattschutz für diesen Schadenfall. I.3.6.4 Befindet sich der tatsächliche Schadenfreiheits- rabatt Schadenfreiheitsrabatt des Vertrages Ver- trags nach schadenbedingter Rückstufung nicht mindestens in der Schaden- freiheitsklasse Schadenfreiheitsklasse 4, entfällt der Rabattschutz ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückstufung. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.

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Wegfall der Voraussetzungen. I.3.6.3 Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen Vor- aussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind, entfällt dieser rückwirkend für beide VersicherungsartenVersicherungs- arten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen Ih- nen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt – sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ein- getreten ist – eine Rückstufung des Vertrages Vertrags gemäß Anhang An- hang 1. Der Rabattschutz endet während der Vertragslaufzeit zu dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen gemäß I.3.6.2 nicht mehr erfüllt sind. Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einem nicht im Versicherungsschein ausgewiesenen Fahrer genutzt, entfällt ent- fällt der Rabattschutz für diesen Schadenfall. I.3.6.4 Befindet sich der tatsächliche Schadenfreiheits- rabatt Schadenfreiheitsrabatt des Vertrages Vertrags nach schadenbedingter Rückstufung nicht mindestens min- destens in der Schaden- freiheitsklasse Schadenfreiheitsklasse 4, entfällt der Rabattschutz Ra- battschutz ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückstufung. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.

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