Weisung. (1) Eine Weisung erfolgt regelmäßig durch die Leistungsbeschreibung im Hauptvertrag, sie kann vom Auftraggeber jederzeit bei Bedarf in schriftlicher oder elektronischer Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung).
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Weisung. (1) Eine Weisung erfolgt regelmäßig durch die Leistungsbeschreibung im Hauptvertrag, sie kann vom Auftraggeber jederzeit bei Bedarf in schriftlicher oder elektronischer Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung).
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