Weiterbildungsprämie Musterklauseln

Weiterbildungsprämie. Am Ende der unternehmensinternen Grundausbildung erhalten die Arbeitnehmer eine Weiterbildungsprämie, die wie folgt ausfällt: Funktionsgruppen 1 bis 3: 3,10,- € (Index 100) Funktionsgruppen 4 bis 6: 2,48,- € (Index 100)
Weiterbildungsprämie. Am Ende der unternehmensinternen Grundausbildung erhalten die Arbeitnehmer eine Weiterbildungsprämie, die wie folgt ausfällt: 10,- € (Index 100) brutto für alle Funktionsgruppen; diese Prämie ist im Gehalt enthalten und wird bei der Berechnung der Drei-Jahres-Garantie nicht berücksichtigt. Mit dem Gehalt des Monats Juni 2024 wird eine Konjunkturprämie gemäß folgender Tabelle gezahlt: Die vorstehend aufgeführten Prämienbeträge sind Bruttobeträge in €. Diese Prämie ist an die Arbeitnehmer zu zahlen, die zum 15. Juni 2024 im Unternehmen tätig sind und deren Arbeitsvertrag zu diesem Datum weder von ihnen selbst noch seitens des Arbeitgebers wegen schwerwiegender Verfehlung gekündigt wurde. Den Teilzeitbeschäftigten ist ein anteilmäßig zu ihren während der Referenzperiode vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 geleisteten Arbeitsstunden zu berechnender Betrag zu zahlen. Die zum 15. Juni 2024 im Mutterschaftsurlaub befindlichen Arbeitnehmerinnen gelangen in den Genuss der ihrer Kategorie entsprechenden Prämie. Die im Elternurlaub befindlichen Arbeitnehmer haben anteilmäßig zu dem Zeitraum, während welchem ihr Arbeitsvertrag voll wirksam war, verglichen mit dem Zeitraum, während welchem er ausgesetzt war, Anspruch auf die ihrer Kategorie entsprechende Prämie, dies für die Referenzperiode vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024. Mit dem Gehalt des Monats Juni 2025 wird eine Konjunkturprämie gemäß folgender Tabelle gezahlt: Die vorstehend aufgeführten Prämienbeträge sind Bruttobeträge in €. Diese Prämie ist an die Arbeitnehmer zu zahlen, die zum 15. Juni 2025 im Unternehmen tätig sind und deren Arbeitsvertrag zu diesem Datum weder von ihnen selbst noch seitens des Arbeitgebers wegen schwerwiegender Verfehlung gekündigt wurde. Den Teilzeitbeschäftigten ist ein anteilmäßig zu ihren während der Referenzperiode vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2025 geleisteten Arbeitsstunden zu berechnender Betrag zu zahlen. Die zum 15. Juni 2025 im Mutterschaftsurlaub befindlichen Arbeitnehmerinnen gelangen in den Genuss der ihrer Kategorie entsprechenden Prämie. Die im Elternurlaub befindlichen Arbeitnehmer haben anteilmäßig zu dem Zeitraum, während welchem ihr Arbeitsvertrag voll wirksam war, verglichen mit dem Zeitraum, während welchem er ausgesetzt war, Anspruch auf die ihrer Kategorie entsprechende Prämie, dies für die Referenzperiode vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2025. Mit dem Gehalt des Monats Juni 2026 wird eine Konjunkturprämie gemäß folgender Tabelle gezahlt: Die vorstehend aufgeführten Prä...

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