Weitere Feststellungen Musterklauseln

Weitere Feststellungen. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Weitere Feststellungen. Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen.
Weitere Feststellungen. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinba- rung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Weitere Feststellungen. Das Sachverständigenverfahren kann durch Verein- barung auf weitere Feststellungen zum Versiche- rungsfall ausgedehnt werden.
Weitere Feststellungen. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versiche- rungsfall ausgedehnt werden.
Weitere Feststellungen. Sie und wir können vereinbaren, das Sachverständi- genverfahren auf weitere Feststellungen zum Versi- cherungsfall auszudehnen.
Weitere Feststellungen a) Die beauftragten Sachverständigen werden – auch ohne Ihren entspre- chenden Xxxxxx – Feststellungen treffen, ob und in welchem Xxxxxx (z. B. Schlagteil) ein Umbruch bzw. eine Abräumung der Anbaufläche auf- grund des Schadereignisses sinnvoll erscheint und – bei Vorliegen ent- sprechender Voraussetzungen – den betroffenen Schlag oder Schlagteil zum Umbruch bzw. zur Abräumung freigeben oder einen solchen Um- bruch bzw. eine Abräumung anordnen.
Weitere Feststellungen. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. Im Schadenfall kann jede Partei, auch einseitig, verlangen, dass das Sachverständigenverfahren auf die Feststellung darüber ausgedehnt wird, welche Betriebsangehörigen des Versicherungsnehmers als Nichtfacharbeiter und welche als Facharbeiter, gegebenenfalls im Sinne der im Versicherungsvertrag getroffenen besonderen Vereinbarungen, anzusehen sind.
Weitere Feststellungen. Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigen-verfahren auf weitere Feststellun- gen zum Versicherungsfall auszudehnen.
Weitere Feststellungen. Das Sachverständigenverfahren kann durch Verein- barung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.