Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen eine Versicherung für stationäre und fahrbare (mobile) Maschinen und Geräte an. Der Versicherungsschutz beinhaltet den Schutz der Sachwerte; dazu werden die nachstehenden Mecklenburgischen ABM 2019 vereinbart. Dieser Versicherungs- schutz kann wahlweise durch die Vereinbarung verschiedener Klauseln erweitert werden (z. B. Klausel DBS02 Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen). Die unterschiedlichen Klauseln finden Sie im Abschnitt „Deckungsbausteine zu den Mecklenburgischen ABM 2019“ aufgeführt. Wenn – vor Baubeginn – eine noch nicht betriebsfertige stationäre Maschine zu versichern ist, dann kann die Klausel DBS04 – Rohbau- und Montageversicherung – vereinbart werden, die Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit bietet. Hier nicht geregelt, aber für Ihre fahrbaren (mobilen) Maschinen besonders wichtig, ist eine Haftpflichtversicherung. Dazu erhalten Sie – falls vereinbart – gesonderte Informationen. Wir versichern die im Versicherungsvertrag einzeln bezeichneten, stationären tech- nischen Betriebseinrichtungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören z. B. – Melkanlagen – Fütterungsanlagen – Klima- und Belüftungsanlagen Darüber hinaus versichern wir einzeln bezeichnete nicht stationäre (mobile) Arbeits- maschinen und Geräte. Dazu gehören z. B. – Hub- und Gabelstapler – Radlader – Raupenbagger – Mähdrescher – Schlepper – Feldhäcksler Sie finden die genauen Regelungen unter Abschnitt A § 1 ABM 2019. Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden). Z. B. leisten wir Entschädigung für Sachschäden durch – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; – Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; – Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen; – Brand, Blitzschlag; – Xxxxx, Xxxxx. Sie finden die genauen Regelungen dazu unter Abschnitt A § 2 ABM 2019. Eine Erweiterung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes kann durch die Vereinbarung verschiedener Deckungsbausteine erfolgen: DBS01: Miete für Ersatzgeräte DBS02: Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen DBS03: Datenversicherung DBS04: Rohbau- und Montageversicherung DBM01: Teilkasko DBM02: Vollkasko DBM03: Miete für Ersatzgeräte DBM04: Erweiterungspaket DBM05: GAP-Deckung Sie finden den genauen Wortlaut der Deckungsbausteine im entsprechenden Abschnitt. Die jeweiligen Deckungsbausteine enthalten ggf. eigene Leistungs- ausschlüsse, Obliegenheiten etc. Regelungen zum Umfang der Entschädigung entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags- unterlagen (z. B. hinsichtlich vereinbarter Selbstbehalte) sowie insbesondere den §§ 6 bis 8 der ABM 2019. Besondere Regelungen finden sich in den fakultativen Deckungsbausteinen zu den Mecklenburgischen ABM 2019. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages, die von Ihnen gewählte Zahlungsperiode und die Laufzeit des Vertrages können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Für monatliche Zahlung ist das Lastschriftverfahren obligatorisch. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Sorgen Sie dann bitte dafür, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Betrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, bis die Zahlung bei uns eingegangen ist. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebetrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rück- ständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Abschnitten A § 13 und B § 3 bis 7 der ABM 2019.
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Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Das gewünschte Produkt ist eine Krankheitskostenversicherung: Einzelversicherung Tarif ZahnBest (ZB02) Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen bestehend aus den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung, den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2), falls vereinbart, den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3) und den Regelungen aus den Teilen B und C. Wir bieten Ihnen ersetzen im vertraglichen Umfang Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung bei Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Näheres entnehmen Sie bitte Teil A Ziffer 1.1.1 und Ziffer 1.1.2. Versichert ist: der Ersatz von Aufwendungen für zahnärztliche Heilbehandlung bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ, z.B.: • 100 % der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz inklusive Vorleistung der GKV im Rahmen der Regelversorgung nach § 55 SGB V, für die keine privatzahnärztliche Vergütung berechnet wird; • 90 % der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz und Inlays inklusive Vorleistung der GKV für die über die Regelversorgung nach § 55 SGB V hinausgehende oder von dieser abweichenden Behandlung, wenn für die Behandlung zumindest teilweise eine Versicherung privatzahnärztliche Vergütung berechnet wird; • Hat die GKV die Aufwendungen für stationäre und fahrbare (mobile) Maschinen und Geräte anZahnersatz oder Inlays nicht bezuschusst, obwohl ein Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz oder Inlays besteht, werden pauschal 40% der erstattungsfähigen Aufwendungen als GKV-Leistungen zu Grunde gelegt. Der Versicherungsschutz beinhaltet den Schutz • 90 % für implantologische Leistungen; • 90 % der Sachwerte; dazu werden die nachstehenden Mecklenburgischen ABM 2019 vereinbart. Dieser Versicherungs- schutz kann wahlweise durch die Vereinbarung verschiedener Klauseln erweitert werden nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für Kieferorthopädie bei Leistungspflicht der GKV (z. B. Klausel DBS02 Erweiterungspaket bei Einstufung in einer der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5) bis zum vollendeten 21. Lebensjahr; erbringt die GKV keine Leistungen, besteht keine Leistungspflicht; • 90 % der Aufwendungen für stationäre technische BetriebseinrichtungenKieferorthopädie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht; • Zahntechnische Leistungen gemäß tariflicher Liste (mit Höchstbeträgen); • 100 % der Aufwendungen für Fissurenversiegelung bestimmter Backenzähne mit aushärtenden Kunststoffen, bis zum vollendeten 21. Die unterschiedlichen Klauseln finden Sie im Abschnitt „Deckungsbausteine Lebensjahr. Erstattungshöchstbeträge: 500 EUR während der ersten 12 Monate; 1.000 EUR während der ersten 24 Monate; 1.500 EUR während der ersten 36 Monate; 2.000 EUR während der ersten 48 Monate. Bei Kieferorthopädie gilt eine zusätzliche Höchstgrenze von 2.000 EUR pro Versicherungsfall. Weitere Leistungen und Näheres zu den Mecklenburgischen ABM 2019“ aufgeführto.g. Wenn – vor Baubeginn – eine noch nicht betriebsfertige stationäre Maschine zu versichern ist, dann kann die Klausel DBS04 – Rohbau- und Montageversicherung – vereinbart werden, die Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit bietet. Hier nicht geregelt, aber für Ihre fahrbaren (mobilen) Maschinen besonders wichtig, ist eine Haftpflichtversicherung. Dazu erhalten Sie – falls vereinbart – gesonderte Informationen. Wir versichern die im Versicherungsvertrag einzeln bezeichneten, stationären tech- nischen Betriebseinrichtungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören z. B. – Melkanlagen – Fütterungsanlagen – Klima- und Belüftungsanlagen Darüber hinaus versichern wir einzeln bezeichnete nicht stationäre (mobile) Arbeits- maschinen und Geräte. Dazu gehören z. B. – Hub- und Gabelstapler – Radlader – Raupenbagger – Mähdrescher – Schlepper – Feldhäcksler Sie finden die genauen Regelungen unter Abschnitt A § 1 ABM 2019. Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden). Z. B. leisten wir Entschädigung für Sachschäden durch – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; – Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; – Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen; – Brand, Blitzschlag; – Xxxxx, Xxxxx. Sie finden die genauen Regelungen dazu unter Abschnitt A § 2 ABM 2019. Eine Erweiterung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes kann durch die Vereinbarung verschiedener Deckungsbausteine erfolgen: DBS01: Miete für Ersatzgeräte DBS02: Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen DBS03: Datenversicherung DBS04: Rohbau- und Montageversicherung DBM01: Teilkasko DBM02: Vollkasko DBM03: Miete für Ersatzgeräte DBM04: Erweiterungspaket DBM05: GAP-Deckung Sie finden den genauen Wortlaut der Deckungsbausteine im entsprechenden Abschnitt. Die jeweiligen Deckungsbausteine enthalten ggf. eigene Leistungs- ausschlüsse, Obliegenheiten etc. Regelungen zum Umfang der Entschädigung Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags- unterlagen Teil A Ziffer 2.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und in zeitlich begrenztem Umfang auch auf außereuropäisches Ausland (z. siehe Teil A Ziffer 1.1.7, Ziffer 1.1.8 und Ziffer 2.2.12). Nicht versichert ist z.B.: • der Ersatz von Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen (z.B. hinsichtlich vereinbarter Selbstbehalte) sowie insbesondere den §§ 6 bis 8 Mundhygienestatus); • der ABM 2019. Besondere Regelungen finden sich in den fakultativen Deckungsbausteinen zu den Mecklenburgischen ABM 2019. Die Höhe Ihres VersicherungsbeitragesErsatz von Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung; • der Ersatz von Aufwendungen für funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfe und Schienen, die nicht im Zusammenhang mit der Herstellung von Ihnen gewählte Zahlungsperiode Zahnersatz anfallen; • der Ersatz von Aufwendungen für Material- und Laborkosten bei Kieferorthopädie, die Laufzeit des Vertrages können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Für monatliche Zahlung ist das Lastschriftverfahren obligatorisch. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Sorgen Sie dann bitte dafür, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Betrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, bis die Zahlung bei uns eingegangen ist. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebetrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rück- ständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Abschnitten A § 13 und B § 3 bis 7 der ABM 2019gesondert berechenbar sind.
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Samples: www.ihre-zahnzusatzversicherung.de
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutz-Versicherung für stationäre und fahrbare (mobile) Maschinen und Geräte an. Der Versicherungsschutz beinhaltet den Schutz der Sachwerte; dazu werden Grundlage sind die nachstehenden Mecklenburgischen ABM 2019 vereinbartbeigefügten Allgemeine Bedingungen für die ROLAND Rechtsschutz- versicherung (RSB/RR 2016) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. Dieser Versicherungs- schutz kann wahlweise durch Die Lebensumstände, aus denen rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig. Deshalb ha- ben Sie die Vereinbarung verschiedener Klauseln erweitert werden Xxxx zwischen Rechtsschutz-Produkten für unterschiedliche Gebiete, je nach Ihren persönlichen Umständen. Wir haben entsprechend Ihrer Anfrage folgendes Versicherungspaket zugrunde gelegt: Verkehrs-Rechtsschutz, § 21 Absatz 1 RSB/RR 2016 Fahrer-Rechtsschutz § 22 RSB/RR 2016 Privat-Rechtsschutz für Selbständige § 23 RSB/RR 2016 Privat- und Berufs-Rechtsschutz, § 25 RSB/RR 2016 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 26 RSB/RR 2016 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 RSB/RR 2016 Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die erforderlichen Kosten (z. B. Klausel DBS02 Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen). Die unterschiedlichen Klauseln finden Sie Anwalts- gebühren und Gerichtskosten) im Abschnitt „Deckungsbausteine zu den Mecklenburgischen ABM 2019“ aufgeführtvereinbarten Umfang bis zur vereinbar- ten Versicherungssumme. Wenn – vor Baubeginn – eine noch nicht betriebsfertige stationäre Maschine zu versichern ist, dann kann die Klausel DBS04 – Rohbau- und Montageversicherung – vereinbart werden, die Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit bietet. Hier nicht geregelt, aber für Ihre fahrbaren (mobilen) Maschinen besonders wichtig, ist eine Haftpflichtversicherung. Dazu erhalten Sie – falls vereinbart – gesonderte Informationen. Wir versichern die im Versicherungsvertrag einzeln bezeichneten, stationären tech- nischen Betriebseinrichtungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören z. B. – Melkanlagen – Fütterungsanlagen – Klima- und Belüftungsanlagen Darüber hinaus versichern wir einzeln bezeichnete nicht stationäre (mobile) Arbeits- maschinen und Geräte. Dazu gehören z. B. – Hub- und Gabelstapler – Radlader – Raupenbagger – Mähdrescher – Schlepper – Feldhäcksler Sie finden die genauen Regelungen unter Abschnitt A § 1 ABM 2019. Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden). Z. B. leisten wir Entschädigung für Sachschäden durch – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; – Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; – Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen; – Brand, Blitzschlag; – Xxxxx, Xxxxx. Sie finden die genauen Regelungen dazu unter Abschnitt A § 2 ABM 2019. Eine Erweiterung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes kann durch die Vereinbarung verschiedener Deckungsbausteine erfolgen: DBS01: Miete für Ersatzgeräte DBS02: Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen DBS03: Datenversicherung DBS04: Rohbau- und Montageversicherung DBM01: Teilkasko DBM02: Vollkasko DBM03: Miete für Ersatzgeräte DBM04: Erweiterungspaket DBM05: GAP-Deckung Sie finden den genauen Wortlaut der Deckungsbausteine im entsprechenden Abschnitt. Die jeweiligen Deckungsbausteine enthalten ggf. eigene Leistungs- ausschlüsse, Obliegenheiten etc. Regelungen zum Umfang der Entschädigung entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags- unterlagen (z. B. hinsichtlich vereinbarter Selbstbehalte) sowie insbesondere den §§ 6 bis 8 der ABM 2019. Besondere Regelungen finden sich in den fakultativen Deckungsbausteinen zu den Mecklenburgischen ABM 2019. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages, die von Ihnen gewählte Zahlungsperiode und die Laufzeit des Vertrages können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen Gerne helfen wir Ihnen mitdabei, einen kompeten- ten Anwalt für Ihr Rechtsproblem zu finden. Sie können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Für monatliche Zahlung ist das Lastschriftverfahren obligatorisch. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Sorgen Sie dann bitte dafür, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Betrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, bis die Zahlung bei uns eingegangen ist. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebetrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rück- ständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem AntragAntrag und §§ 21 bis 29 der beigefügten RSB/RR 2016 sowie ggf. den Klauseln der Allgemeinen Bedingungen für die ROLAND Rechts- schutzversicherung (RSB/RR 2016). Bestimmte Kosten sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthal- ten, dem Versicherungsschein und z. B. eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Besonders weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleich von Ihnen selbst zu tragende Kosten entste- hen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss des Vergleiches Kontakt mit uns auf. Rechtliche Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf können mehrere Ursachen haben. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache für den Abschnitten A Rechtsschutzfall nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Beachten Sie bitte, dass in bestimmten Fällen eine Wartezeit vereinbart ist: Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Einzelheiten entneh- men Sie bitte § 13 und B § 3 bis 7 4 der ABM 2019beigefügten RSB/RR 2016. Aus Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten ersehen (z. B. Versicherungssumme, Selbstbetei- ligung).
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Samples: www.hausundgrund.de
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?. Wir bieten Ihnen eine Versicherung Hausratversicherung an. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für stationäre die Hausratversicherung (VHB 2016) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und fahrbare Vereinbarungen. Wir versichern Ihren Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm (mobilesoweit dieser eine Windstärke von 8 Beaufort, d. h. 62 km/h erreicht) Maschinen und Geräte anHagel. Näheres hierzu finden Sie unter A 1 VHB 2016. Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten, wenn Haushaltsgegenstände durch diese Gefahren beschädigt werden. Werden Ihre Sachen zerstört oder werden diese bei einem Einbruch gestohlen, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Weitere Informationen finden Sie unter A 12 und A 13 VHB 2016. Der Versicherungsschutz beinhaltet den Schutz der Sachwerte; dazu werden die nachstehenden Mecklenburgischen ABM 2019 vereinbart. Dieser Versicherungs- schutz kann wahlweise durch die Vereinbarung verschiedener Klauseln erweitert werden erstreckt sich nicht nur auf Haushaltsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Bekleidung, sondern umfasst auch Ihre elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräte (z. B. Klausel DBS02 Erweiterungspaket Waschmaschine, TV, Computer) sowie Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören. Darüber versichern wir auch Bargeld und andere Wertsachen (z. X. Xxxxxxx); die Entschädigung für stationäre technische Betriebseinrichtungen)Wertsachen ist jedoch der Höhe nach begrenzt. Die unterschiedlichen Klauseln Des Weiteren ist der Versicherungsumfang von der von Ihnen gewählten Leistungsvariante „Basis“, „Basis-Plus“ oder „Sorglos“ abhängig. Eine Übersicht des Leistungsumfangs können Sie der ebenfalls beigefügten „Deklaration der versicherten Sachen und Kosten“ entnehmen. Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahlschäden ist in der Hausratversicherung „Sorglos“ enthalten und kann bei „Basis-Plus“ und „Basis“ gesondert vereinbart werden gemäß Ziffer A 3.6 VHB 2016. Grundsätzlich nicht versichert ist das Gebäude selbst, in dem sich der Hausrat befindet. Ferner besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge aller Art. Weitere Informationen zu versicherten und nicht versicherten Sachen finden Sie im Abschnitt „Deckungsbausteine zu den Mecklenburgischen ABM 2019“ aufgeführtunter A 6 VHB 2016. Wenn Es spielt übrigens keine Rolle, ob die Haushaltsgegenstände Ihnen gehören oder nicht – vor Baubeginn – eine noch nicht betriebsfertige stationäre Maschine zu versichern ist, dann kann die Klausel DBS04 – Rohbau- und Montageversicherung – vereinbart werden, die vom Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit bietet. Hier nicht geregelt, aber für Ihre fahrbaren (mobilen) Maschinen besonders wichtig, ausgenommen ist eine Haftpflichtversicherung. Dazu erhalten Sie – falls vereinbart – gesonderte Informationen. Wir versichern die im Versicherungsvertrag einzeln bezeichneten, stationären tech- nischen Betriebseinrichtungen lediglich das Eigentum von landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören z. B. – Melkanlagen – Fütterungsanlagen – Klima- und Belüftungsanlagen Darüber hinaus versichern wir einzeln bezeichnete nicht stationäre (mobile) Arbeits- maschinen und Geräte. Dazu gehören z. B. – Hub- und Gabelstapler – Radlader – Raupenbagger – Mähdrescher – Schlepper – Feldhäcksler Sie finden die genauen Regelungen unter Abschnitt A § 1 ABM 2019. Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden). Z. B. leisten wir Entschädigung für Sachschäden durch – Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; – Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; – Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; – Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen; – Brand, Blitzschlag; – Xxxxx, Xxxxx. Sie finden die genauen Regelungen dazu unter Abschnitt A § 2 ABM 2019. Eine Erweiterung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes kann durch die Vereinbarung verschiedener Deckungsbausteine erfolgen: DBS01: Miete für Ersatzgeräte DBS02: Erweiterungspaket für stationäre technische Betriebseinrichtungen DBS03: Datenversicherung DBS04: Rohbau- und Montageversicherung DBM01: Teilkasko DBM02: Vollkasko DBM03: Miete für Ersatzgeräte DBM04: Erweiterungspaket DBM05: GAP-Deckung Sie finden den genauen Wortlaut der Deckungsbausteine im entsprechenden Abschnitt. Die jeweiligen Deckungsbausteine enthalten ggf. eigene Leistungs- ausschlüsse, Obliegenheiten etc. Regelungen zum Umfang der Entschädigung entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags- unterlagen (z. B. hinsichtlich vereinbarter Selbstbehalte) sowie insbesondere den §§ 6 bis 8 der ABM 2019. Besondere Regelungen finden sich in den fakultativen Deckungsbausteinen zu den Mecklenburgischen ABM 2019. Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages, die von Ihnen gewählte Zahlungsperiode und die Laufzeit des Vertrages können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zahlen. Für monatliche Zahlung ist das Lastschriftverfahren obligatorisch. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Sorgen Sie dann bitte dafür, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Betrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, bis die Zahlung bei uns eingegangen ist. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebetrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rück- ständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Abschnitten A § 13 und B § 3 bis 7 der ABM 2019Untermietern.
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