Common use of Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Clause in Contracts

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere in der Wohngebäudeversicherung: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; - Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind Überschwemmung, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VGB Eurosecure 2010). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann, - Schäden, an beweglichen Sachen, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden haben, - Schäden, durch Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im Erdboden, - Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 sowie § 12 BWE 2010. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 1 VGB 2010. Wenn das Gebäude bereits versichert war, nennen Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer des Gebäudes sowie alle Schäden, die am Gebäude entstanden sind. Beachten Sie die nachfolgenden Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 und § 9 VGB 2010. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z.B. An- und Umbauten am Gebäude). Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.B. wenn das Dach infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird). Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte §§ 15 und 16 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden haben Sie - sofern Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den § 11 BWE 2010. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010.

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Samples: www.interlloyd.de

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Ausgeschlossen ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Wohngebäudeversicherung: - SchädenVeräußerung eines Baugrundstücks, die vor Bezugsfertigkeit des der Planung und Errichtung eines Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; - Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind ÜberschwemmungGebäudeteiles, Sturmflutder Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes, ErdbebenSpiel- oder Wettverträgen, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VGB Eurosecure 2010). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann, - Schäden, an beweglichen Sachen, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden haben, - Schäden, durch Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im Erdboden, - Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sindAbwehr von Schadenersatzansprüchen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 sowie § 12 BWE 20103 der D.A.S. ARB 2008. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Beantworten Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß unsere Antragsfragen bitte vollständig und vollständig beantwortenrichtig. Andernfalls Unvollständige oder unrichtige Angaben können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutzzur Anfechtung des Vertrages oder zum Rücktritt führen. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 1 VGB 2010Ihrem Antrag. Wenn das Gebäude bereits versichert warIhre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, nennen sprechen Sie uns bitte zudem an. Haben Sie den letzten Versicherer des Gebäudes sowie alle SchädenVerkehrs-, Fahrer- oder Fahrzeugrechtsschutz versichert, vergewissern Sie sich bitte stets, dass der Fahrer die am Gebäude entstanden sindvorge- schriebene Fahrerlaubnis hat. Beachten Sie die nachfolgenden Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 und § 9 VGB 2010. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z.B. An- und Umbauten am Gebäude). Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.B. wenn das Dach infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird). Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag sowie §§ 15 11, 21 A Absatz 5, C Absatz 2 und 16 VGB Eurosecure 20103, D Absatz 6, 22 A Absatz 4 und 5, 26 A Absatz 6, B Absatz 4, C Absatz 3 D.A.S. ARB 2008. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden haben Sie - sofern Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den § 11 BWE 2010. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, Bitte setzen Sie sich bitte unverzüglich schnellstens mit uns in Verbindung, um die Reichweite des Versicherungsschutzes abzuklären. Bitte erleichtern Gerne empfehlen wir Ihnen einen Rechts- oder Fachanwalt. Informieren Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellenIhren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 201017 Absatz 3, 5 und 6 D.A.S. ARB 2008.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen eine erheblich höheren Beitrag höhere Prämie verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert versi- chert sind insbesondere in der Wohngebäudeversicherung: - Schäden, die durch natürliche und bei vertragsgemäßer Nutzung übliche Abnutzung (Verschleiß) ent- stehen; - für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen: Xxxxxxx, die vor Bezugsfertigkeit Beginn des Gebäudes eintreten Versi- cherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind (§ 8 MS 2014); - Mietausfallschäden von Wohnungen, die im Zeitraum von 6 Monaten vor Beginn des Vertrages nicht vermietet waren (außer Leerstand durch Mieterwechsel bis max. 1 Monat) oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; - Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind Überschwemmung, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werdenin diesem Zeit- raum bereits Mietrückstände bestanden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe Ausschluss- gründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VGB Eurosecure 2010MS 2014). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden1/2 Produktinformationsblatt für die Mietschutzversicherung (MS 2014), die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann, - Schäden, an beweglichen Sachen, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden haben, - Schäden, durch Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im Erdboden, - Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 sowie § 12 BWE 2010. Stand 01.01.2014 Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge Ver- sicherungsprämie anpassen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 1 VGB 2010. Wenn das Gebäude bereits versichert war, nennen Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer des Gebäudes sowie alle Schäden, die am Gebäude entstanden sind. Beachten Sie die nachfolgenden Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 und §§ 9 VGB 2010und 10 MS 2014. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z.B. An- und Umbauten am Gebäude)anzupassen. Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Versicherer uns vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.B. wenn das Dach infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird)informieren. Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte den §§ 15 9 und 16 VGB Eurosecure 201018 MS 2014. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzwBeachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Rückstauschäden haben Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie - sofern haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhaltenIhren Versicherungs- schutz ganz oder teilweise verlieren. Diese Aufzählung ist nicht abschließendUnter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe Näheres entnehmen Sie bitte den §§ 11 BWE 2010. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn17 und 18 MS 2014. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall Scha- denfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen bit- te § 8 VGB Eurosecure 201017 MS 2014.

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Samples: Antrag Zur Mietschutzversicherung

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommenherausge- nommen. Nicht versichert sind insbesondere in der Wohngebäudeversicherung: - Schäden•Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; - Schäden •Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie; •Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind ÜberschwemmungÜber- schwemmung, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, LawinenLawi- nen, Schneedruck und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert versi- chert werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VGB Eurosecure 2010). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann, - Schäden, an beweglichen Sachen, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden haben, - Schäden, durch Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im Erdboden, - Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 sowie § 12 BWE 2010. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß wahrheitsge- mäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge Versicherungs- beiträge anpassen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen Abschnitt B § 1 VGB 20102013. Wenn das Gebäude bereits versichert war, nennen Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer des Gebäudes sowie alle Schäden, die am Gebäude entstanden sind. Beachten Sie die nachfolgenden Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 und § 9 VGB 2010an diesen gemeldet wurden. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn Vertragsbe- ginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z.z. B. An- und Umbauten am Gebäude). Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.z. B. wenn das Dach infolge von Baumaßnahmen abgedeckt wird). Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte Abschnitt A §§ 15 16 und 16 17 VGB Eurosecure 20102013. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzwBeachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Rückstauschäden haben Ihre Nichtbeachtung kann schwerwie- gende Konsequenzen für Sie - sofern haben. Je nach Schwere der Pflicht- verletzung können Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhaltenIhren Versicherungsschutz ganz oder teil- weise verlieren. Diese Aufzählung ist nicht abschließendUnter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe Näheres entnehmen Sie bitte den Abschnitt B § 11 BWE 20108 und § 9 VGB 2013. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie Sie, den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährdengefähr- den. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens Scha- dens festzustellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen Abschnitt B § 8 VGB Eurosecure 20102013. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen Verpflich- tungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen Abschnitt B § 8 VGB Eurosecure 20102013.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können Der Versicherer kann nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen müsste ein erheblich höheren höherer Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommenverlangt werden. Nicht versichert sind insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit 501_PIB_RV v3.1 - dem Erwerb oder der Wohngebäudeversicherung: - SchädenVeräußerung eines Baugrundstückes, die vor Bezugsfertigkeit des der Planung und Errichtung eines Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; - Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind ÜberschwemmungGebäudeteiles, Sturmflutgenehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen Umbaumaßnahmen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VGB Eurosecure 2010). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kannsowie dessen Umbaus, - SchädenPatent-, an beweglichen SachenUrheber-, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden habenMarken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum, - SchädenAnstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer, durch Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im ErdbodenVorstände), - SchädenSpiel- oder Wettverträgen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 Gewinnzusagen sowie § 12 BWE 2010Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften. Damit wir Ihren Antrag die BdV Mitgliederservice GmbH Ihre Anmeldung ordnungsgemäß prüfen könnenkann, müssen Sie die im Antragsformular Anmeldeformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir uns kann sich die BdV Mitgliederservice GmbH vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Näheres entnehmen Wenn Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 1 VGB 2010. Wenn das Gebäude bereits versichert warrechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer Rechtsschutzversicherer, bei dem Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner zuletzt versichert waren. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Gebäudes sowie alle SchädenVertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldung. Wenn Ihre in der Versicherungsanmeldung oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, dann denken Sie bitte daran die am Gebäude entstanden BdV Mitgliederservice GmbH anzusprechen. Einmal jährlich fragt die BdV Mitgliederservice GmbH (in der Beilage zur BdV-INFO) bei Ihnen nach, ob und welche Änderungen Ihres Risikos gegenüber den bisherigen Angaben eingetreten sind. Beachten So kann der Versicherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Haben Sie den Verkehrs- oder Fahrer-Rechtsschutz versichert, müssen Sie beispielsweise dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die nachfolgenden Verpflichtungen mit Sorgfaltvorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Ihre Nichtbeachtung Tun Sie dies nicht, kann eine Verletzung der Pflichten schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns kann der Versicherer sich auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 11 und § 9 VGB 2010. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z.B. An- und Umbauten am Gebäude). Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.B. wenn das Dach infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird). Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte §§ 15 und 16 VGB Eurosecure 201021 Abs. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw7, 22 Abs. Rückstauschäden haben Sie - sofern Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten5, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten26 Abs. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung 6 der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den § 11 BWE 2010. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährdenARB 2016. Wenn ein Schadenfall Schadensfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns der BdV Mitgliederservice GmbH oder der Medien-Versicherung a. G. in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache die Reichweite des Versicherungsschutzes abzuklären. Selbstverständlich müssen Sie den Versicherer und Höhe des Schadens festzustellenIhren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 201017 Abs. 1, 5 und 6 der ARB 2016.

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Samples: www.bdv-service.de

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere in der Wohngebäudeversicherungz. B.: - Schäden, wenn die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn versicherte Gefahr nicht von außen auf das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kannauszutauschende Bauteil eingewirkt hat (sog. „Innerer Betriebsschaden“); - Schäden durch weitere Elementargefahrenbetriebsbedingte Abnutzung oder Alterung (Verschleiß); dies sind Überschwemmung– Schäden durch Krieg, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck Innere Unruhen und VulkanausbruchKernenergie; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend– Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht hat. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§Abschnitt A § 1 bis 5 VGB Eurosecure 20102 Mecklenburgische ABE 2021). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in Abschnitt A § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann, - Schäden, an beweglichen Sachen, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden haben, - Schäden, durch Austrocknungs- 1 Mecklenburgische ABE 2021 sowie der Ziffer 1 c) der Klauseln TK 1926 und Schrumpfprozesse im Erdboden, - Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb TK 1927 sowie der Wartezeit eingetreten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten Ziffern 1 und eine vollständige Aufzählung 2 der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 sowie § 12 BWE 2010Klausel TK 1941. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular Antrags- formular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbeant- worten. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge Versicherungs- beiträge anpassen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen Abschnitt B § 1 VGB 2010Mecklenburgische ABE 2021. Wenn das Gebäude die elektronischen Anlagen bzw. die Photovoltaikanlagen bereits versichert warwaren, nennen Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer des Gebäudes der elektronischen Anlagen sowie alle Schäden, die am Gebäude entstanden sindan diesen gemeldet wurden. Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten, dann denken Sie bitte daran, uns anzusprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Beachten Sie die nachfolgenden benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlierenver- lieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen Abschnitt B § 8 und § 9 VGB 2010. Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen (z.B. An- und Umbauten am Gebäude). Sie müssen uns daher eine Mitteilung machen, wenn sich diese Umstände verändern. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.B. wenn das Dach infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird). Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte §§ 15 und 16 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden haben Sie - sofern Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den § 11 BWE 2010. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010Mecklenburgische ABE 2021.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere in der Wohngebäudeversicherung: - alle Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann; - Schäden durch weitere Elementargefahren; dies sind Überschwemmung, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch; diese Gefahren können aber über eine ergänzend abzuschließende Vereinbarung versichert werdenaus vorsätzlicher Handlung hervorgehen. Diese Aufzählung Angabe ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie jeweils im Anschluss an die Beschreibung der versicherten Gefahren (§§ 1 bis 5 VGB Eurosecure 2010). Darüber hinaus finden Sie eine Darstellung der nicht versicherten Sachen in § 6 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: - Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann, - Schäden, an beweglichen Sachen, die sich bei Eintritt des Elementarereignisses im Freien befunden haben, - Schäden, durch Austrocknungs- und Schrumpfprozesse im Erdboden, - Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, d.h. innerhalb der Wartezeit eingetreten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 10 sowie § 12 BWE 20104 AHB-Lu 2008 (Lu H 1). Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Unsere Fragen müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt bei Antragstellung wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Sollten Sie die Fragen nicht oder unzutreffend beantworten. Andernfalls , können wir uns den Vertrag vorzeitig von dem Vertrag lösen und beenden oder zu anderen Bedingungen fortsetzen (z. B. mit erhöhter Prämie). Sofern ein Versicherungsfall bereits eingetreten sein sollte, verlieren Sie verlieren Ihren ggf. den Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 1 VGB 201011AHB-Lu 2008 (Lu H 1). Wenn das Gebäude bereits versichert war, nennen 6. Welche Verpflichtungen haben Sie uns bitte zudem den letzten Versicherer während der Laufzeit des Gebäudes sowie alle Schäden, die am Gebäude entstanden sind. Beachten Sie die nachfolgenden Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie Vertrages und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 und § 9 VGB 2010. ? Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben abgegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen anzupassen. Änderungen des Risikos gegenüber den ursprünglich bekannten Angaben bei Antragstellung sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Andernfalls können wir den Vertrag vorzeitig beenden oder zu anderen Bedingungen fortsetzen (z.z. B. An- und Umbauten am Gebäudemit erhöhter Prämie). Sofern ein Versicherungsfall bereits eingetreten sein sollte, verlieren Sie müssen uns daher eine Mitteilung machenggf. den Versicherungsschutz. 7. Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn sich diese Umstände verändernein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Jeder Versicherungsfall muss uns unverzüglich angezeigt werden, nachdem Sie hiervon Kenntnis erlangt haben und zwar unabhängig davon, ob gegen Sie schon Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber hinaus müssen sind Sie Ihren Versicherer vorab über besondere Gefahrerhöhungen informieren (z.B. wenn das Dach infolge Baumaßnahmen abgedeckt wird)verpflichtet nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte sowie durch Hilfeleistung bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Welche Kommen Sie diesen Verpflichtungen konkret bestehennicht nach, entnehmen Sie bitte §§ 15 und 16 VGB Eurosecure 2010. Sofern zusätzlich vereinbart: Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden haben Sie - sofern Sie hierfür die Gefahr tragen - - bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten, - Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den § 11 BWE 2010. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Versuchen können Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 8 VGB Eurosecure 2010AHB-Lu 2008 (Lu H 1). 8.

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