Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit der Mittel Musterklauseln

Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit der Mittel. 1. Zahlungsaufträge in EUR zugunsten eines Xxxxxx bei einer im EWR ansässigen Bank werden innerhalb eines (1) Geschäftstages nach ihrem Eingang beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers oder innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen im Falle eines Zahlungsauftrags in Papierform an CACEIS ausgeführt. 2. Zahlungsaufträge, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates als EUR lauten und zugunsten eines Xxxxxx bei einer im EWR ansässigen Bank erteilt werden, werden innerhalb von vier (4) Geschäftstagen nach ihrem Eingang zur Gutschrift beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers ausgeführt. 3. Zahlungsaufträge zugunsten eines Xxxxxx bei einer Bank außerhalb des EWR und Zahlungsauf- träge, die auf eine andere Währung als die der EWR-Mitgliedstaaten lauten, werden unter Be- rücksichtigung der Besonderheiten des Geschäfts so schnell wie möglich ausgeführt. 4. Das Datum der Wertstellung der Lastschrift für die ausgehenden Zahlungsaufträge des Kunden ist das Datum, an dem der Betrag des Zahlungsvorgangs vom Zahlungskonto des Kunden abge- bucht wird. 5. Das Wertstellungsdatum für eingehende Zahlungen ist der CACEIS-Geschäftstag, an dem der Betrag des Zahlungsvorgangs CACEIS gutgeschrieben wird. 6. Bareinzahlungen auf ein Kundenkonto werden sofort nach Eingang der Mittel zur Verfügung ge- stellt und wertgestellt.