Wiederherstellung. 17.4.1. Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter kann der Versicherungsneh- mer anstelle eines Teiles des Versicherungs- wertes Ersatz für die zum Zeitpunkt der Scha- denfeststellung notwendigen Kosten der Wie- derherstellung oder Wiederbeschaffung der beschädigten oder verlorenen Teile verlangen.
17.4.2. Der Versicherer leistet bei Beschädigung oder Verlust von Gütern, die Teil einer versicherten Sachgesamtheit sind, Ersatz wie im Fall des Totalverlustes, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht möglich oder sinnvoll ist. Restwerte werden angerechnet.
17.4.3. Bei der Versicherung von gebrauchten Ma- schinen, Geräten, Apparaten, Fahrzeugen und deren Teilen ersetzt der Versicherer ohne Ab- zug „neu für alt“ die zum Zeitpunkt der Scha- denfeststellung notwendigen Kosten der Wie- derherstellung oder Wiederbeschaffung, bei einem Zeitwert von weniger als 40 % jedoch höchstens den Zeitwert.
Wiederherstellung. Die Wiederherstellung des Ver- trags, bei gleichem Eigentümer, gleichem versicherten Fahrzeug und gleicher Tarifform erfolgt, indem die Jahres- fälligkeit des Vertrages um 1/360 für jeden Tag der Un- terbrechung verlängert wird. Die Prämie der Wiederher- stellung wird mit dem gleichen Tarif der unterbrochenen Police berechnet, der nur für die Kfz-Haftpflichtversi- cherung um 10,00 Euro erhöht wird(ohne Steuern und steuerähnliche Abgaben). Bei Änderung des Risikos wird von dem so berechneten Betrag die bezahlte und nicht genutzte Rate der unterbrochenen Prämie abgezogen. Der Beobachtungszeitraum bleibt über die gesamte Unterbre- chungsdauer der Versicherung unterbrochen und wird ab dem Zeitpunkt der Wiederherstellung fortgesetzt. Die Be- scheinigung über den Schadenverlauf wird daher mindes- tens dreißig Tage vor der neuen Jahresfälligkeit nach der Wiederherstellung auf elektronischem Wege zugestellt. Die Wiederherstellung ist für das zuvor versicherte Fahrzeug oder ein Auto, das der Versicherungsneh- mer neu erworben hat, ab 24 Uhr des Tages möglich, an dem die berechnete Prämie bezahlt wird. Andere Versicherungsdeckungen als die Kfz-Haftpflicht werden nur geleistet, wenn sie schon im früheren Vertrag enthal- ten waren oder wenn das Fahrzeug neu erworben wurde.
Wiederherstellung. 17.4.1 Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter kann der Versicherungsnehmer anstelle eines Teiles des Versicherungswertes Ersatz für die zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung notwen- digen Kosten der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung der beschädigten oder verlorenen Tei- le verlangen.
17.4.2 Der Versicherer leistet bei Beschädigung oder Ver- lust von Gütern, die Teil einer versicherten Sachg e- samtheit sind, Ersatz wie im Fall des Totalverlustes, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbescha f- fung nicht möglich oder sinnvoll ist. Restwerte wer- den angerechnet.
17.4.3 Bei der Versicherung von gebrauchten Maschinen, Geräten, Apparaten, Fahrzeugen und deren Teilen ersetzt der Versicherer ohne Abzug „neu für alt“ die zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung notwendi- gen Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung, bei einem Zeitwert von weniger als 40 % jedoch höchstens den Zeitwert.
Wiederherstellung. Alle Daten werden zusätzlich auf Backupsystemen gesichert. Eine Wiederherstellung von Teilsystemen ist dadurch für die Administratoren zeitnah möglich. Für jedes Teilsystem existieren dafür unterschiedliche Notfall- und Backupkonzepte. Alle Daten werden per Echtzeitspiegelung auf verschiedenen Datenträgern gespeichert. Des Weiteren findet mindestens einmal täglich ein Backup auf andere Server im gleichen Raum statt. Die Speicherung der Backups ist unverschlüsselt, auf die Server haben nur Administratoren des Auftragnehmers Zugriff. Es existieren Notfallkonzepte für die Wiederherstellung aller Teilsysteme, die nicht dokumentiert sind, aber jedem Administrator des Auftragnehmers bekannt sind.
Wiederherstellung. Entschädigt werden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls abzüglich des Wertes des Altmaterials.
a) Der Entschädigung sind nach Art und Höhe nur Kosten zugrunde zu legen, die in der Versicherungssumme berücksichtigt sind.
b) Wird durch die Reparatur der Zeitwert einer versicherten Sache oder eines ihrer Teile erhöht, so wird der Mehrwert von den zu ersetzenden Wiederherstellungskosten abgezogen.
c) Nur soweit besonders vereinbart, werden Mehrkosten ersetzt für aa) Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten; bb) Eil- und Expressfrachten.
d) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
Wiederherstellung. Sofern der Betreiber nach § 6 „Vertragslaufzeit“ und § 7 „Rücktrittsrecht und Kündigung“ dieses Vertrages dazu verpflichtet ist, die Anlage zu entfernen, hat er die PV-Anlage und sämtliche dazugehörenden Teile unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Monaten) restlos auf eigene Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand oder einen gleichwertigen Zustand wiederherzustellen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wird der Anfangszustand dokumentiert (Bilder und Niederschrift).
Wiederherstellung. Neuerfassung der Daten anhand der ursprünglichen Dokumente oder Software.
Wiederherstellung. Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter kann der Versicherungsnehmer anstelle eines Teiles des Versicherungswertes Ersatz für die zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung notwendigen Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der beschädigten oder verlorenen Teile verlangen, jedoch nicht über die Versicherungssumme hinaus und nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Gesundwert.
Wiederherstellung. Wir speichern deinen Zweiten Faktor nicht und haben auch sonst keine Kontrolle darüber. Wenn du deinen Zweiten Faktor nach einem Verlust nicht finden/wiederherstellen kannst (z.B. weil du dein Mobiltelefon verloren hast), musst du aus Sicherheitsgründen unser Support-Team kontaktieren und unsere Anweisungen befolgen, bevor du wieder auf dein 1T Konto zugreifen kannst. Um sicherzustellen, dass kein Unbefugter auf diese Weise Zugang zu deinem 1T Konto und damit zu deiner 1T Wallet erlangen kann, wird unser Support-Team Dokumente und Nachweise (z.B. durch Vorlage eines Überweisungsauftrags auf das betreffende 1T Konto und Nachweis deiner Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) anfordern, die unserem Support-Team im Einzelfall ausreichend erscheinen, um deine Identität sowie die Rechtmäßigkeit der Anfrage zu bestätigen. Aus Sicherheitsgründen geben wir im Vorfeld keine Details über Umfang und Inhalt dieser Anfrage bekannt. Daher ist im Falle des Verlusts deines Zweiten Faktors deine aktive Mitarbeit erforderlich, und bis die in diesem Abschnitt beschriebenen Prozesse abgeschlossen sind, hast du keinen Zugang zu deinem 1T Konto, einschließlich aller darin enthaltenen Vermögenswerte und Mittel.
Wiederherstellung. 17.4.1 Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Teilen der Güter kann der Ver-
17.4.2 Der Versicherer leistet bei Beschädi- gung oder Verlust von Gütern, die Teil einer versicherten Sachgesamtheit sind, Ersatz wie im Fall des Totalverlustes, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung nicht möglich oder sinnvoll ist. Restwerte werden angerechnet.
17.4.3 Bei der Versicherung von gebrauch- ten Maschinen, Geräten, Apparaten, Fahr- zeugen und deren Teilen ersetzt der Versi- cherer ohne Abzug „neu für alt“ die zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung not- wendigen Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, bei einem Zeit- wert von weniger als 40 jedoch höchs- tens den Zeitwert.