Wirkung von Upgrades Musterklauseln

Wirkung von Upgrades. Wenn Autodesk oder ein Weiterverkäufer dem Lizenznehmer ein Upgrade zu anderen Lizenzierten Materialien, die bereits zuvor an den Lizenznehmer lizensiert wurden, bereitstellt, so gelten diese zuvor an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien und alle anderen dazu gehörigen
Wirkung von Upgrades. Wenn Autodesk oder ein Weiterverkäufer dem Lizenznehmer ein Upgrade zu anderen Lizenzierten Materialien, die bereits zuvor an den Lizenznehmer lizensiert wurden, bereitstellt, so gelten diese zuvor an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien und alle anderen dazu gehörigen Autodesk- Materialien als „Frühere Version”. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2.2 (Ausnahme für Abonnement- Lizenznehmer) erlöschen die eingeräumte Lizenz und andere Rechte im Hinblick auf die Frühere Version einhundertzwanzig (120) Tage nach Installation des Upgrades. Innerhalb dieses Zeitraums von einhundertzwanzig
Wirkung von Upgrades. Wenn Autodesk oder ein Weiterverkäufer dem Lizenznehmer ein Upgrade zu anderen Lizenzierten Materialien, die bereits zuvor an den Lizenznehmer lizensiert wurden, bereitstellt, so gelten diese zuvor an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien und alle anderen dazu gehörigen Autodesk-Materialien als "Frühere Version". Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2.2 (Ausnahme für Relationship- Programm-Lizenznehmer) erlöschen die eingeräumte Lizenz und andere Rechte im Hinblick auf die Frühere Version einhundertzwanzig (120) Tage nach Installation des Upgrades. Innerhalb dieses Zeitraums von einhundertzwanzig (120) Tagen gilt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2.2 (Ausnahme für Relationship-Programm-Lizenznehmer), Folgendes: (a) Der Lizenznehmer muss die Benutzung der Früheren Version vollständig einstellen und alle Kopien der Früheren Version Deinstallieren und (b) nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Frühere Version nicht mehr als Lizenzierte Materialien, sondern stattdessen als Ausgeschlossene Materialien und der Lizenznehmer hat keine Lizenz mehr für die Frühere Version. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, auf Aufforderung durch Autodesk, alle Kopien der Früheren Version zu zerstören oder an Autodesk oder den Weiterverkäufer, von dem sie erworben wurden, zurückzugeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von dem Lizenznehmer die Vorlage eines hinreichenden Nachweises darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Früheren Version Deinstalliert wurden und, wenn Autodesk hierzu aufgefordert hat, zerstört oder an Autodesk oder den Weiterverkäufer, von dem sie erworben wurden, zurückgegeben wurden.

Related to Wirkung von Upgrades

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.