Common use of Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Clause in Contracts

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. (1) Zum Zwecke der Entgeltberechnung wird nach dem Maß der während des Be- reitschaftsdienstes erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistun- gen die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit wie folgt als Arbeitszeit gewertet: Stufe Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes Bewertung als Arbeitszeit I bis zu 25 v.H. 60 v.H. II mehr als 25 bis 40 v.H. 75 v.H. III mehr als 40 bis 49 v.H. 90 v.H. 21 Ersetzt durch § 46 BT-K. 22 Entspricht § 50 Abs. 2 BT-K. 23 Entspricht § 46 BT-K.

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