Zahlungsauftrag Musterklauseln

Zahlungsauftrag. Die vom Kunden, Nutzer oder einer Drittpartei über einen ING- Channel oder einen anderen Weg erteilte Anweisung zur Durchführung eines Zahlungsvorgangs.
Zahlungsauftrag. Jeder Auftrag, den ein Zahler oder Zahlungsempfänger seiner Bank zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs erteilt;
Zahlungsauftrag. Sie müssen sich authentifizieren (wenn Sie den Dienst in Anspruch nehmen und einen Auftrag erteilen), damit Ihr Zahlungskontoanbieter weiß, dass Sie der Erbringung eines Zahlungsauslösedienstes durch uns zustimmen und einen Zahlungsauftrag erteilen. Sie sind allein für die Richtigkeit des Zahlungsauftrags verantwortlich. Der Zahlungskontoanbieter ist ausschließlich für die Ausführung des über uns ordnungsgemäß erteilten Zahlungsauftrags verantwortlich. Demzufolge finden die Vereinbarungen mit dem Zahlungskontoanbieter, z. B. über Ausführungszeitpunkte, Fristen etc. Anwendung.
Zahlungsauftrag. Ein Überweisungsauftrag, den der Kunde der Bank elektronisch über den Geschützten Bereich übermittelt. Eine Person, die mit der Bank in Kontakt steht und (noch) nicht durch ein Vertragsverhältnis an die Bank gebunden ist.
Zahlungsauftrag. Jeder Auftrag, den ein Zahler oder Zahlungsempfänger seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zah- lungsvorgangs erteilt.
Zahlungsauftrag. Jeder Auftrag, den ein Zahler oder Zahlungsempfänger seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs erteilt; Ein Zahlungsdienstleister, der auf Antrag eines Zahlungsdienstnutzers Zahlungsaufträge in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslöst; Eine natürliche oder juristische Person, die einen Geldbetrag, der Gegenstand eines Zahlungsvorgangs ist, als Empfänger erhalten soll; Gewerblich erbrachte Dienste zur Ausführung von u. a. Lastschriften, Überweisungen und Zahlungs- vorgängen mittels Zahlungskarte sowie Dienste, mit denen Ein- und Auszahlungsgeschäfte ermöglicht werden; Eine natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler und/oder Zahlungsempfän- ger in Anspruch nimmt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.