Zahlungseingang Musterklauseln

Zahlungseingang. Als Tag des Zahlungseinganges gilt bei Überweisung und Einzahlung der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
Zahlungseingang. Als Tag des Zahlungstags gilt bei Überweisung, Einzahlung auf ein Bankkonto oder Einzugser- mächtigung der Tag der Gutschrift auf das von ForstBW benannte Bankkonto.
Zahlungseingang. 16.1. Die Rechnung kann bezahlt werden durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Verkäufers. Eine Scheckzahlung ist nur durch die Vorlage eines bankbestätigten Schecks möglich. Eine Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig.
Zahlungseingang. Controller A und Controller B prüfen den Zahlungseingang für Controller A, Controller B, Controller D, Controller E und Controller C Prüfung von Zahlungseingä ngen Kunden Firmennamen, Rechnungsnummer, Kundennummer Controller A legt in diesem Zusammenhang die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung gemeinsam mit Controller C, Controller D, Controller B und Controller E fest Mahnwesen Controller A und Controller B erstellen Mahnungen für säumige Kunden der Controller A, Controller B, Controller C, Controller E und Controller D Mahnung von offenen Rechnungsbetr ägen Kunden Firmennamen, Rechnungsnummer, Kundennummer Controller A legt in diesem Zusammenhang die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung gemeinsam mit Controller C, Controller D, Controller B und Controller E fest Controlling Controller A überwachen kundenbezogene Kennzahlen (KPI's) von Controller A, Controller B, Controller C, Controller D und Controller E Jede Gesellschaft überwacht zusätzlich separat die eigenen Kennzahlen Beurteilung der Unternehmens rentabilität Kunden, Mitarbeiter Name, Adresse, Mitarbeiter, Kundennummer Controller A legt in diesem Zusammenhang die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung gemeinsam mit Controller C, Controller D, Controller B und Controller E fest Stammdaten in A1 Vertrieb (Kunden/Lieferanten/G eschäftspartner) A1 ist Eigentum von Controller A; Entscheidung darüber, welcher Kunde angelegt werden soll, trifft die jeweilige Gesellschaft (Controller A, Controller C, Controller D). Die Stammdatenpflege erfolgt von der Buchhaltung von Controller A und Controller B; die Gesellschaften haben Zugriff auf ihre eigenen Daten; Controller A hat zusätzlich Zugriff auf die Daten von Controller D. Einzelne MA von Controller A haben zusätzlich Zugriff auf Controller C. Controller B hat vereinzelt Leserechte Stammdaten- pflege Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner , Mitarbeiter Name, Adresse, E- Mail, Bankverbindung, Ansprechpartner A1 ist Eigentum von Controller A, die Entscheidung welche Xxxxxx in die Stammdaten übernommen werden, treffen die jeweiligen Gesellschaften (Controller A, Controller C, Controller D) Stammdaten in A1 Stationskunden Controller B Eigentum von Controller B und nur Controller B hat die Verantwortung. Controller A hat vereinzelt Leserechte Stammdaten- pflege Stationskunden Name, Adresse, Kundennummer, E- Mail, Kfz- Kennzeichen, Eigentum von Controller B, die Entscheidung welche Kunden in die Stammdaten übernommen werden, trifft ausschließlich Controller ...
Zahlungseingang. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.