Common use of Zeichnungserklärung; Vertragsschluss Clause in Contracts

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des FundingFun- ding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Emissionsbe- zogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet freigeschal- tet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken Ankli- cken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer Darlehensneh- mer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer Darle- hensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber gegen- über dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung Zeich- nungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss Vertrags- schluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen einzel- nen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin Xxx- xxxxxx wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.28.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 3 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform Platt- form ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investo- ren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen Errei- chen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig zahlungs- pflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang sowie der Annahme der Zeichnungserklärung beim und durch den Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehens- geber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Platt- formbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Fundingder Finanzierungs-Zeitraums Peri- ode oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen AngabenAn- gaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Crowdfunding- Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags Darlehensver- trags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des FundingFun- ding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.3) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer Genussrechtsschuldner gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts Crowdfundings auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags Anlagevertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber Anleger muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers Genussrechtsschuldners durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer Genussrechtsschuldner weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer Genussrechtsschuldner zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer Genussrechtsschuldner bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Anleger durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.212.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Anleger den Darlehensbetrag Anlagebetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Darlehensgeber zwischen Anleger und Darlehensnehmer Genussrechtsschuldner noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Anleger untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags Anlagevertrages wird.

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Samples: Genussrechtsbedingungen, Genussrechtsbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.3) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts Interessierte Investoren können auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben)in elektronischer Form eine Zeich- nungserklärung abgeben. Der Darlehensgeber Investor muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt gibt seine Zeichnungserklärung ab, indem er das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen vorgesehene Online-Formulars Formular vollständig ausfüllt und das Anklicken des Buttons den Button Jetzt zahlungspflichtig investierenZahlungspflichtig inves- tierenin rechtlich bindender Form an anklickt („Zeichnungserklärung“). Hierdurch erklärt der Investor ein rechtlich binden- des Angebot zum Abschluss dieses Darlehensvertrags. Die Möglichkeit zur Abgabe von Zeichnungserklärungen besteht entweder bis zum Ende des Angebotszeitraums oder bis zum Erreichen des maximalen Emissionsvolumens (wie oben unter „Projektbezogene Angaben“ geregelt). 2.2 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer Darlehensneh- mer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Annahme der Zeichnung durch den Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“ oder „Zuteilung“). Der Investor ist an die Zeichnungserklärung gebunden, bis der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber eine Entscheidung über die Zuteilung getroffen hat, längstens aber für einen Zeitraum von vier Wochen ab dem Darlehensgeber Ende des Angebotszeitraums (wie oben unter „Projektbezogene Angaben“ geregelt). Der Darlehensnehmer ist zur Annahme der Zeichnungsangebote nicht verpflichtet. Eine Begründung einer Ablehnung ist nicht erforder- lich. Der Darlehensnehmer wird den Investor unter Einbindung des Plattformbetreibers als sein Bote über seine Zuteilungsentscheidung informieren („Zuteilungsmitteilung“ oder „Annah- mebestätigung“) und ihn zugleich zur Zahlung des Darlehensbetrags auffordern. Dies ge- schieht durch Nachricht eine E-Mail an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte AdresseAd- resse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“8.4). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Inves- toren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). . 2.2 Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.3 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehens- geber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entspre- chend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbedin- gung“). 2.3 2.4 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Darlehens- geber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform Platt- form ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). . 2.2 Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeichnungserklä- rung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.3 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darle- hensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend ent- sprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 2.4 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Darle- hensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform den Plattfor- men ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des FundingFinanzierungs-Zeitraums oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). . 2.2 Der Darlehensgeber muss bei einer der Plattform Plattformen registriert und zum Investieren freigeschaltet freigeschal- tet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der jeweiligen Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeichnungs- erklärung“). . 2.3 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.6) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss 2.4 Dieser Darlehensvertrag, ausgenommen Ziffern 10.3 und 10.6 bis 10.10, steht unter der auflösenden Bedingungauflö- senden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB), dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht in voller Höhe und frei von Überweisungskosten innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in nach Vertrags- schluss gemäß Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 2.5 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber die Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wirdwerden.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts Interessierte Investoren können auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben)in elektronischer Form eine Zeich- nungserklärung abgeben. Der Darlehensgeber Investor muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt gibt seine Zeichnungserklärung ab, indem er das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen vorgesehene Online-Formulars Formular vollständig ausfüllt und das Anklicken des Buttons den Button Jetzt zahlungspflichtig investierenZahlungspflichtig inves- tierenin rechtlich bindender Form an anklickt („Zeichnungserklärung“). Hierdurch erklärt der Investor ein rechtlich binden- des Angebot zum Abschluss dieses Darlehensvertrags. Die Möglichkeit zur Abgabe von Zeichnungserklärungen besteht entweder bis zum Ende des Angebotszeitraums oder bis zum Erreichen des maximalen Emissionsvolumens (wie oben unter „Projektbezogene Angaben“ geregelt). 2.2 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer Darlehensneh- mer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Annahme der Zeichnung durch den Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“ oder „Zuteilung“). Der Investor ist an die Zeichnungserklärung gebunden, bis der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber eine Entscheidung über die Zuteilung getroffen hat, längstens aber für einen Zeitraum von vier Wochen ab dem Darlehensgeber Ende des – gegebenenfalls ver- längerten – Angebotszeitraums (wie oben unter „Projektbezogene Angaben“ geregelt). Der Darlehensnehmer ist zur Annahme der Zeichnungsangebote nicht verpflichtet. Eine Begrün- dung einer Ablehnung ist nicht erforderlich. Der Darlehensnehmer wird den Investor unter Einbindung des Plattformbetreibers als sein Bote über seine Zuteilungsentscheidung informieren („Zuteilungsmitteilung“ oder „Annah- mebestätigung“) und ihn zugleich zur Zahlung des Darlehensbetrags auffordern. Dies ge- schieht durch Nachricht eine E-Mail an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte AdresseAd- resse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“8.4). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber inte- ressierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums der Finanzierungs- Periode oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag gere- gelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers entweder - durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Online- Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ oder - durch das Übersenden der schriftlichen und unterschriebenen Vertragsunterlagen an die auf der Plattform angegebene Adresse in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Darlehens- geber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte AdresseAdres- se“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („ZugangsbestätigungZugangsbestäti- gung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehensnehmer den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss Vertrags- schluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 2.1. Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Projektbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) taggleich den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.2. Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 2.3. Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber nicht Plattformbetreiber keine Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts Interessierte Darlehensgeber können auf der Plattform in elektronischer Form eine Zeichnungserklärung abgeben, also ein rechtlich bindendes Angebot zum auf Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben)dieses Darlehensvertrags. Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und darüber hinaus zum Investieren freigeschaltet freige- schaltet sein. Er nimmt gibt seine Zeichnungserklärung ab, indem er das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen vor- gesehene Online-Formulars Formular vollständig ausfüllt und das Anklicken des Buttons den Button Jetzt zahlungspflichtig Zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an anklickt („Zeichnungserklärung“). Hierdurch gibt der Darlehensgeber gegenüber dem Darle- hensnehmer ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss dieses Darlehensvertrags ab. Die Möglichkeit zur Abgabe von Zeichnungserklärungen besteht bis zum Ende der Finanzie- rungs-Periode oder bis zum Erreichen des Finanzierungs-Limits (vgl. Präambel). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Annahme der Zeichnung durch den Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“ oder „Zuteilung“). Der Darlehensgeber ist an die Zeichnungserklärung gebunden, bis der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber eine Entscheidung über die Zuteilung getroffen hat, längstens aber für einen Zeitraum von vier Wochen ab dem Ende der – gegebenenfalls ver- längerten – Finanzierungs-Periode. Der Darlehensnehmer ist zur Annahme der Zeichnungs- angebote nicht verpflichtet. Eine Begründung einer Ablehnung ist nicht erforderlich. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber unter Einbindung des Plattformbetreibers (als Bote) über seine Zuteilungsentscheidung informieren („Zuteilungsmitteilung“ oder „Annah- mebestätigung“) und ihn zugleich zur Zahlung des Darlehensbetrags auffordern. Dies ge- schieht durch Nachricht eine E-Mail an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte AdresseAd- resse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“10.3). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss Erhalt der Zutei- lungsmitteilung entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags dieses Darlehensvertrages wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.29.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 3 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.3) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber inte- ressierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums der Finanzierungs- Periode oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag gere- gelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers entweder - durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Online- Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ oder in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Darlehens- geber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte AdresseAdres- se“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („ZugangsbestätigungZugangsbestäti- gung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehensnehmer den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss Vertrags- schluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensvertrag

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform den Plattformen ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des FundingFinanzierungs-Zeitraums oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei einer der Plattform Plattformen registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform den Plattformen dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Die Plattformbetreiber leitet leiten die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schluss„ Vertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entsprechend, den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber deie Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wirdwerden.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.3) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 2.1. Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.2. Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entsprechend, den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 2.3. Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Fundingder Finanzierungs-Zeitraums Peri- ode oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen AngabenAn- gaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber inte- ressierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeichnungserklä- rung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Darlehens- geber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.28.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („ZugangsbestätigungZugangsbe- stätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 3 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber inte- ressierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben)An- gaben. Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeichnungserklä- rung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Darlehens- geber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.29.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („ZugangsbestätigungZugangsbe- stätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts Interessierte Investoren können auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben)in elektroni- scher Form eine Zeichnungserklärung abgeben. Der Darlehensgeber Investor muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt gibt seine Zeichnungserklärung ab, indem er das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen vorgese- hene Online-Formulars Formular vollständig ausfüllt und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig den Button "Zahlungs- pflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an " anklickt ("Zeichnungserklärung"). Hierdurch erklärt der Investor ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss dieses Darle- hensvertrags. Die Möglichkeit zur Abgabe von Zeichnungserklärungen be- steht entweder bis zum Ende des Angebotszeitraums oder bis zum Errei- chen des maximalen Emissionsvolumens (wie oben unter "Projektbezo- gene Angaben" geregelt). 2.2 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Annahme der Zeichnung durch den Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schluss“"Vertragsschluss" oder "Zuteilung"). Der Investor ist an die Zeichnungserklärung gebunden, bis der Darlehensnehmer eine Entscheidung über die Zuteilung getroffen hat, längstens aber für einen Zeitraum von vier Wochen ab dem Ende des - ge- gebenenfalls verlängerten - Angebotszeitraums (wie oben unter "Projekt- bezogene Angaben" geregelt). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber ist zur Annahme der Zeichnungsangebote nicht verpflichtet. Eine Begründung einer Ablehnung ist nicht erforderlich. Der Darlehensnehmer wird den Investor über seine Zuteilungsentscheidung informieren ("Zuteilungsmitteilung" oder "An- nahmebestätigung"). Dies geschieht durch Nachricht eine E-Mail an die im Zeichnungsschein Zeich- nungsschein genannte Adresse ("autorisierte Adresse", vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“8.4). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung Zeichnungserklä- rung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer Darlehensneh- mer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Inves- toren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig zah- lungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). . 2.2 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.3 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehens- geber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entspre- chend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbedin- gung“). 2.3 2.4 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Darlehens- geber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform den Plattformen ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber inte- ressierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Finanzierungs- Zeitraums oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Emissionsbezoge- nen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei einer der Plattform Plattformen registriert und zum Investieren freigeschaltet freige- schaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform den Plattformen dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeich- nungserklärung“). Der Die Plattformbetreiber leitet leiten die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entsprechend, den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber deie Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wirdwerden.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform Platt- form ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Projektbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeichnungserklä- rung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) taggleich den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehens- geber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entspre- chend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“)einzahlt. 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Darlehens- geber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber nicht Plattformbetreiber keine Partei des Darlehensvertrags wird.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 2.1. Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Angaben).‌ Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.2. Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“).Einzahlungsbedingung“).‌ 2.3 2.3. Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.3) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber inte- ressierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („ZeichnungserklärungZeichnungserklä- rung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Darlehens- geber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.3) den Zugang der Zeichnungserklärung („ZugangsbestätigungZugangsbe- stätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungs- bedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Inves- toren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig zah- lungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehens- geber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entspre- chend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Darlehensge- ber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Funding- Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 2.1. Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform Funding-Page ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei auf der Plattform Funding-Page registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform Funding-Page dafür vorgesehenen Online-Online- Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.29.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.2. Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend entsprechend, den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 2.3. Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte interes- sierte Darlehensgeber ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums Zeit- raums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande zu- stande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander Dar- lehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestelltklarge- stellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensvertrag

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Inves- toren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des FundingFinanzierungs-Zeitraums oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). . 2.2 Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig zah- lungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). . 2.3 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.6) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss 2.4 Dieser Darlehensvertrag, ausgenommen Ziffern 10.3 und 10.6 bis 10.10, steht unter der auflösenden Bedingungauflö- senden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB), dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht in voller Höhe und frei von Überweisungskosten innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in nach Vertrags- schluss gemäß Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 2.5 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensvertrag

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). . 2.2 Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.3 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Individual- Einzahlungsbedingung“). 2.3 2.4 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 2.1. Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Projektbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) taggleich den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.2. Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“)einzahlt. 2.3 2.3. Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber nicht Plattformbetreiber keine Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 2.1. Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 2.2. Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-Einzahlungsbedingung“). 2.3 2.3. Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber interes- sierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Fundingder Finanzierungs-Zeitraums Peri- ode oder mit dem Erreichen des FundingFinanzierungs-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angabenwie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers entweder - durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Online- Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ oder in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiterwei- ter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber Darlehens- geber durch Nachricht an die im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Adresse („autorisierte AdresseAd- resse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.2) den Zugang der Zeichnungserklärung („ZugangsbestätigungZugangsbestä- tigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber Darlehensnehmer den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss Vertrags- schluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEin- zahlungsbedingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen Ver- hältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensbedingungen

Zeichnungserklärung; Vertragsschluss. 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Crowdfunding- Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Darlehensgeber Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (gemäß den Emissionsbezogenen Angaben). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ in rechtlich bindender Form an („Zeichnungserklärung“). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Ver- trag Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande („Vertrags- schlussVertragsschluss“). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im in dem Zeichnungsschein genannte Adresse („autorisierte Adresse“, vgl. hierzu noch Ziffer 10.210.4) den Zugang der Zeichnungserklärung („Zugangsbestätigung“). 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt („Individual-EinzahlungsbedingungEinzahlungsbe- dingung“). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwi- schen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber unterei- nander untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetrei- ber Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird.

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Samples: Darlehensvertrag