Zeitfenster Musterklauseln

Zeitfenster. Vereinbarter Leistungszeitraum für die Ankunft des Spediteurs an der Lade- oder der Entladestelle.
Zeitfenster. Vereinbarter Leistungszeitraum für die Ankunft des Spedi- teurs an der Lade- oder der Entladestelle. Vereinbarter Leistungszeitpunkt für die Ankunft des Spedi- teurs an der Lade- oder der Entladestelle.
Zeitfenster. Die vereinbarten Zeitfenster im Ein- und Ausgang müssen eingehalten werden.
Zeitfenster. Vereinbarter Leistungszeitraum für die Ankunft des Spediteurs an der Lade- oder der Entlade- stelle.
Zeitfenster. Ein Schadenfall liegt vor, wenn ein Geschädigter auf- grund eines äußeren Vorgangs einen Anspruch aus einem Verkehrsvertrag oder anstelle eines verkehrs- vertraglichen Anspruchs geltend macht; ein Scha- denereignis liegt vor, wenn aufgrund eines äußeren Vorgangs mehrere Geschädigte aus mehreren Verkehrsverträgen Ansprüche geltend machen.