Zeitlich begrenzte Updategarantie Musterklauseln

Zeitlich begrenzte Updategarantie. Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsverbesse- rungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versiche- rungsbedingungen (SVPS-PH-T) einführen, auch für diesen Vertrag. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder Versicherungs- beitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen ändert. Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in der vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen. Sie können dann nur von etwaigen zwischenzeitlichen Leistungsverbesserungen weiter pro- fitieren, wenn Sie und wir eine entsprechende Umstellung Ihres Vertra- ges auf unsere üblichen Bedingungen und Beitragssätze vereinbaren.
Zeitlich begrenzte Updategarantie. 20.1 Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsver- besserungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versi- cherungsbedingungen (SVPS-HR-T) einführen, auch für diesen Vertrag. 20.2 Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder Versi- cherungsbeitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen ändert. 20.3 Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in der vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen. 20.4 Sie können dann nur von etwaigen zwischenzeitlichen Leis- tungsverbesserungen weiter profitieren, wenn Sie und wir eine ent- sprechende Umstellung Ihres Vertrages auf unsere üblichen Bedin- gungen und Beitragssätze vereinbaren. Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Glas (SVPS-GL) Fassung September 2021 Inhaltsverzeichnis 1. Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche nicht? 2. Welche Sachen sind versichert und welche nicht?
Zeitlich begrenzte Updategarantie. Befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag des Versicherungsbeginns dieses Vertrages, gelten Leistungsverbesse- rungen, die wir in einer neuen Fassung der vorliegenden Versiche- rungsbedingungen (SVPS-UN-T) einführen, auch für diesen Vertrag. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Beitragssatz oder der Versiche- rungsbeitrag für die neue Fassung der Versicherungsbedingungen ändert. Nach Ablauf der fünf Jahre gelten wieder ausschließlich die in der vorliegenden Fassung vereinbarten Regelungen. Sie können dann nur von etwaigen zwischenzeitlichen Leistungsverbesserungen weiter profitieren, wenn Sie und wir eine entsprechende Umstellung Ihres Vertrages auf unsere üblichen Bedingungen und Beitragssätze verein- baren. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versi- cherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die SV SparkassenVersi- cherung Gebäudeversicherung AG, im Folgenden SVG genannt, daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Die SVG führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann unter Umständen nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergege- ben, benötigt die SVG Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Sehen Sie hierzu ergänzend 2.4. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der SVG in Textform (SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des Versicherungsvertrags in der Regel nicht möglich sein wird. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten - durch die SVG selbst (unter 1.), - bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der SVG (unter 2.) und - wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter...

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