Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. 3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. 3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers und des Schirmdrachenfliegers.
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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de