Common use of Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern Clause in Contracts

Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. 3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung

Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. 3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers und des Schirmdrachenfliegers.

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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de