Common use of Zinslauf Clause in Contracts

Zinslauf. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Endfälligkeitstag im Sinne der Ziffer 5.1 vorangeht. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fäl- ligkeit nicht einlöst, endet die Verzinsung des ausstehenden Nenn- betrags der Schuldverschreibungen erst mit Ablauf des Tages, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen vorangeht, spätestens jedoch mit Ablauf des vierzehnten Tags

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Samples: Wertpapierprospekt

Zinslauf. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tagesan dem Tag, der dem Endfälligkeitstag im Sinne der Ziffer 5.1 Tag vorangeht, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen bei Fäl- ligkeit Fälligkeit nicht einlöst, endet die Verzinsung des ausstehenden Nenn- betrags Nennbetrages der Schuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen nicht an dem Tag, der dem Tag der Fälligkeit vorangeht, sondern erst mit Ablauf des Tagesan dem Tag, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen Teilschuldverschreibungen vorangeht, spätestens jedoch mit Ablauf des vierzehnten Tags. Weitergehende Ansprüche der Anleihegläubiger bleiben unberührt.

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Samples: Basisprospekt

Zinslauf. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Endfälligkeitstag im Sinne der Ziffer 5.1 Tag vorangeht, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fäl- ligkeit Fälligkeit nicht einlöst, endet die Verzinsung des ausstehenden wird der ausstehende Nenn- betrags betrag der Schuldverschreibungen erst mit Ablauf des Tages, vom Tag der dem Fällig- keit (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen vorangeht, spätestens jedoch mit Ablauf Schuldverschreibungen (ausschließ- lich) in Höhe des vierzehnten TagsZinssatzes verzinst.

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Samples: Debt Issuance Agreement

Zinslauf. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Endfälligkeitstag im Sinne der Ziffer 5.1 vorangeht. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fäl- ligkeit Fälligkeit nicht einlöst, endet die Verzinsung des ausstehenden Nenn- betrags Nennbetrags der Schuldverschreibungen erst mit Ablauf des Tages, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibun- gen Schuld­ verschreibungen vorangeht, spätestens jedoch mit Ablauf des vierzehnten TagsTags nach der Bekanntmachung

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Samples: Wertpapierprospekt