Common use of Zusammenarbeit Clause in Contracts

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die Freie Universität Berlin bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel II) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die Freie Universität Berlin weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der Freien Universität Berlin unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die Freie Universität Berlin über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der Freien Universität Berlin durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Die Kooperationspartner vereinbaren – ergänzend zu dem unter Kapitel VII festgelegten allgemeinen jährlichen Austausch – zweijährlich im Rahmen eines Arbeits- und Evaluationsworkshops die Fortschritte der in der Klimaschutzvereinbarung festgelegten Effizienz- und Baumaßnahmen zu erörtern und die Zielerreichung zu bewerten. An diesen Treffen nehmen von Seiten der Freien Universität Berlin Vertreter der für Bau und Technik sowie für Nachhaltigkeit und Energie zuständigen Abteilungen und von Seiten des Landes Berlin Vertreter der für Klimaschutz und der für Bauen zuständigen Senatsverwaltungen teil. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar- und CO2- Reduzierungspotenziale zu erschließen. Land Berlin und Freie Universität Berlin werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: www.fu-berlin.de, www.berlin.de

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die Freie Universität Berlin Berliner Wasserbetriebe bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel IIIII) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die Freie Universität Berlin Berliner Wasserbetriebe weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der Freien Universität Berlin unterstützend den Berliner Wasserbetrieben beratend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die Freie Universität Berlin Berliner Wasserbetriebe über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der Freien Universität Berlin Berliner Wasserbetriebe durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Die Kooperationspartner vereinbaren – ergänzend zu dem unter Kapitel VII festgelegten allgemeinen jährlichen Austausch – zweijährlich Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe bei der Entwicklung und Realisierung neuer Dienstleistungs- und Finanzierungsmodelle zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen, mit deren Hilfe zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden können. Dabei wird das Land Berlin konkrete Hilfestellung bei der Ausarbeitung geeigneter technischer und vertraglicher Regelungen leisten und den Berliner Wasserbetriebe bei der Ausschreibung unterstützen. Bei Bedarf berät das Land Berlin darüber hinaus bei der Klärung von Fragen im Rahmen eines Arbeits- und Evaluationsworkshops die Fortschritte der in Umsetzung bzw. bei der Klimaschutzvereinbarung festgelegten Effizienz- und Baumaßnahmen zu erörtern und die Zielerreichung zu bewerten. An diesen Treffen nehmen von Seiten Weiterentwicklung der Freien Universität Berlin Vertreter der für Bau und Technik sowie für Nachhaltigkeit und Energie zuständigen Abteilungen und von Seiten des Landes Berlin Vertreter der für Klimaschutz und der für Bauen zuständigen Senatsverwaltungen teilDienstleistungsmodelle. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar- und CO2- Reduzierungspotenziale CO2-Reduzierungspotentiale zu erschließen. Das Land Berlin und Freie Universität Berlin die Berliner Wasserbetriebe werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: www.bwb.de, www.berlin.de