Zusammenarbeit. Es entspricht der Zielsetzung des SGB IX, dass die Dienststellenleitung, die Schwerbehindertenvertretung, der Inklusionsbeauftragte und die Personalvertretung eng zusammenarbeiten und sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig unterstützen (vgl. § 182 SGB IX).
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Samples: Inklusionsvereinbarung
Zusammenarbeit. Es entspricht der Zielsetzung des SGB IX, dass die Dienststellenleitung, die SchwerbehindertenvertretungSchwer- behindertenvertretung, der Inklusionsbeauftragte Beauftragte des Arbeitgebers und die Personalvertretung eng zusammenarbeiten und sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig unterstützen unter- stützen (vgl. § 182 99 SGB IX).
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Samples: Integrationsvereinbarung
Zusammenarbeit. Es entspricht der Zielsetzung des SGB IX, dass die Dienststellenleitung, die SchwerbehindertenvertretungSchwer behindertenvertretung, der Inklusionsbeauftragte und die Personalvertretung eng zusammenarbeiten Zusammenarbeiten und sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig unterstützen unterstüt zen (vgl. § 182 SGB IX).
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Samples: Inklusionsvereinbarung
Zusammenarbeit. Es entspricht der Zielsetzung des SGB IX, dass die Dienststellenleitung, die Schwerbehindertenvertretung, der Inklusionsbeauftragte Beauftragte des Arbeitgebers und die Personalvertretung Perso- nalvertretung eng zusammenarbeiten und sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig unterstützen (vgl. § 182 99 SGB IX).
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Samples: Integrationsvereinbarung
Zusammenarbeit. Es entspricht der Zielsetzung des SGB IX, dass die Dienststellenleitung, die Schwerbehindertenvertretung, der Inklusionsbeauftragte lnklusionsbeauftragte und die · Personalvertretung eng zusammenarbeiten und sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig unterstützen (vgl. § 182 SGB IX).
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Samples: Inklusionsvereinbarung