Zusammenarbeit. 3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
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Zusammenarbeit. 3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich ver- bindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen Fra- gen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen Er- satzpersonen zu benennen. Veränderungen in bei den benannten Personen Per- sonen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang Zu- gang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner Ansprech- partner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Vertretungs- macht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
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Zusammenarbeit. 3.1 4.1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
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