Common use of Zusammenarbeit Clause in Contracts

Zusammenarbeit. Der Auftraggeber und OT arbeiten zusammen, um die Services rechtzeitig und auf eine professionelle Weise abzuschliessen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sein Versäumnis, Zeitpläne zu beachten oder von ihm vorzunehmende Leistungen rechtzeitig zu erbringen, die Fertigstellung der Services verzögern oder unmöglich machen kann und dass OT für einen solchen Verzug oder die Unmöglichkeit der Fertigstellung der Services nicht haftet, insoweit der Verzug oder Unmöglichkeit durch den Auftraggeber verursacht wird. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig Zugriff auf technische Einrichtungen, Anlagen oder Technologien bereitstellt, die OT für die Leistungserbringung benötigt oder nicht rechtzeitig vollständig und akkurat alle Informationen bereitstellt, die für OT erforderlich sind.

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Zusammenarbeit. Der Auftraggeber und OT arbeiten zusammen, um die Services rechtzeitig und auf eine professionelle Weise abzuschliessenabzuschließen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sein VersäumnisVersäumnis, Zeitpläne Zeitpläne zu beachten oder von ihm vorzunehmende Leistungen rechtzeitig zu erbringen, die Fertigstellung der Services verzögern verzögern oder unmöglich unmöglich machen kann und dass OT für für einen solchen Verzug oder die Unmöglichkeit Unmöglichkeit der Fertigstellung der Services nicht haftet, insoweit der Verzug oder Unmöglichkeit Unmöglichkeit durch den Auftraggeber verursacht wird. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig Zugriff auf technische Einrichtungen, Anlagen oder Technologien bereitstellt, die OT für für die Leistungserbringung benötigt benötigt oder nicht rechtzeitig vollständig vollständig und akkurat alle Informationen bereitstellt, die für für OT erforderlich sind.

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Zusammenarbeit. Der Auftraggeber und OT arbeiten zusammen, um die Services rechtzeitig und auf eine professionelle Weise abzuschliessenabzuschließen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sein Versäumnis, Zeitpläne zu beachten oder von ihm vorzunehmende Leistungen rechtzeitig zu erbringen, die Fertigstellung der Services verzögern oder unmöglich machen kann und dass OT für einen solchen Verzug oder die Unmöglichkeit der Fertigstellung der Services nicht haftet, insoweit der Verzug oder Unmöglichkeit durch den Auftraggeber verursacht wird. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig Zugriff auf technische Einrichtungen, Anlagen oder Technologien bereitstellt, die OT für die Leistungserbringung benötigt oder nicht rechtzeitig vollständig und akkurat alle Informationen bereitstellt, die für OT erforderlich sind.

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Zusammenarbeit. Der Auftraggeber und OT arbeiten zusammen, um die Services rechtzeitig und auf eine professionelle Weise abzuschliessen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sein VersäumnisVersäumnis, Zeitpläne Zeitpläne zu beachten oder von ihm vorzunehmende Leistungen rechtzeitig zu erbringen, die Fertigstellung der Services verzögern verzögern oder unmöglich unmöglich machen kann und dass OT für für einen solchen Verzug oder die Unmöglichkeit Unmöglichkeit der Fertigstellung der Services nicht haftet, insoweit der Verzug oder Unmöglichkeit Unmöglichkeit durch den Auftraggeber verursacht wird. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig Zugriff auf technische Einrichtungen, Anlagen oder Technologien bereitstellt, die OT für für die Leistungserbringung benötigt benötigt oder nicht rechtzeitig vollständig vollständig und akkurat alle Informationen bereitstellt, die für für OT erforderlich sind.

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