Zusammentreffen mit Maschinenversicherung. Für das Sachverständigenverfahren gilt bei Zusammentreffen mit einer Maschinenversicherung a) Besteht auch eine Maschinenversicherung und ist streitig, ob oder in welchem Umfang ein Schaden zu vorliegendem Vertrag oder als Maschinenschaden anzusehen ist, so kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Höhe des Schadens zu vorliegendem Vertrag und des Maschinenschadens in einem gemeinsamen Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer des vorliegenden Vertrags, der Maschinenversicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren. b) Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf sonstige tatsächliche Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs sowie der Höhe der Entschädigung ausgedehnt werden. c) Für das Sachverständigenverfahren gilt:
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Samples: Betriebssachversicherung, Insurance Policy
Zusammentreffen mit Maschinenversicherung. Für das Sachverständigenverfahren gilt bei Zusammentreffen mit einer Maschinenversicherung
a) Maschinenversicherung Besteht auch eine Maschinenversicherung und ist streitig, ob oder in welchem Umfang ein Schaden zu vorliegendem Vertrag oder als Maschinenschaden anzusehen ist, so kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Höhe des Schadens zu vorliegendem Vertrag und des Maschinenschadens in einem gemeinsamen Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer des vorliegenden Vertrags, der Maschinenversicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
b) . Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf sonstige tatsächliche Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs sowie der Höhe der Entschädigung ausgedehnt werden.
c) . Für das Sachverständigenverfahren gilt:
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