Zuschläge. Für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Zuschläge zu zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei wird ein Stundensatz von 1/173tel des Monatsgehaltes zu Grunde gelegt.
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Samples: Tarifvertrag Zur Betrieblichen Altersversorgung Und Entgeltumwandlung, www.ltk-brandenburg.de, www.tieraerzteverband.de