Zuschläge. Für Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind die folgenden Zu- schläge zu zahlen; sie betragen 6.1 für Überstunden 25 v. H., 6.2 für Nachtarbeit 20 v. H., 6.3 für Arbeit an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, sofern
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Zuschläge. Für Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind die folgenden Zu- schläge Zuschläge zu zahlen; sie betragen
6.1 für Überstunden 25 v. H.,
6.2 für Nachtarbeit 20 v. H.,
6.3 für Arbeit an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, sofernsofern diese auf einen Sonntag fallen, 75 v. H.,
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Zuschläge. Für Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind die folgenden Zu- schläge Zuschläge zu zahlen; sie betragen
6.1 für Überstunden (Mehrarbeit) 25 v. H.,
6.2 für Nachtarbeit 20 v. H.,
6.3 für Arbeit an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, sofern,
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Zuschläge. Für Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind die folgenden Zu- schläge fol- genden Zuschläge zu zahlen; sie betragen
6.1 für Überstunden 25 v. H.,
6.2 für Nachtarbeit 20 v. H.,
6.3 für Arbeit an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, sofernsofern diese
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