Zusicherung. Mit der Annahme des Angebots, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Leistung versichert der Kunde, dass er keine Geschäfte mit diesen Gütern betreiben wird, die gegen anwendbare gesetzliche Ausfuhrbestimmungen verstoßen, und insbesondere Weiterlieferungen, Verbringungen und Ausfuhren der gelieferten Güter nur unter Einhaltung anwendbarer gesetzlicher Exportkontrollbestimmungen durchführen wird. Der Kunde verpflichtet sich, die obigen Verpflichtungen an seine Abnehmer weiter zu geben.
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