Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 1.3 Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem SWD dem Kunden in einem Schreiben (ggf. auch per E-Mail) den Vertragsschluss bestätigt und das Datum für den Lieferbeginn mitteilt. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. Das Nutzungsrecht an den Ladestationen beginnt mit dem Zugang der Ladekarte bzw. der Contract-ID inkl. Kennwörter beim Kunden.
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Samples: Stromsondervertrag
Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene unter- schriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden.
1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches verbind- liches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend Anschlie- ßend prüft SWD das Angebot des Kunden.
1.3 Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem SWD dem Kunden in einem Schreiben (ggf. auch per E-Mail) den Vertragsschluss bestätigt und das Datum Da- tum für den Lieferbeginn mitteilt. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen ge- setzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. Das Nutzungsrecht an den Ladestationen beginnt mit dem Zugang der Ladekarte bzw. der Contract-ID inkl. Kennwörter beim Kunden.
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Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden.
1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden.
1.3 Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem SWD dem Kunden in einem Schreiben (ggf. auch per E-Mail) den Vertragsschluss bestätigt und das Datum für den Lieferbeginn mitteilt. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. Das Nutzungsrecht an den Ladestationen beginnt mit dem Zugang der Ladekarte bzw. der Contract-ID inkl. Kennwörter beim Kunden.
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Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden.
1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-E- Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden.
1.3 Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem SWD dem Kunden in einem Schreiben (ggf. auch per E-Mail) den Vertragsschluss bestätigt und das Datum für den Lieferbeginn mitteilt. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. Das Nutzungsrecht an den Ladestationen beginnt mit dem Zugang der Ladekarte bzw. der Contract-ID inkl. Kennwörter beim Kunden.
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