Zuständigkeit der KKH-Hilfsmittelzentren nach Postleitzahlen. von bis HMZ von bis HMZ von bis HMZ von bis HMZ 1. für eine ordnungsgemäße und sorgfältige Behandlung des Hilfsmittels zu sorgen, 2. Beschädigungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, auf eigene Kosten zu beheben, 3. das Hilfsmittel gegen Schaden durch Dritte, Verlust oder Diebstahl hinreichend zu sichern, 4. das Hilfsmittel nicht an andere Personen zu übereignen, zu verleihen oder zu verpfänden,
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