Zuständigkeiten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie - der Immis-ZustVO, - den §§ 10 – 12 WG LSA, - der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasser- rechts (Wasser-ZustVO), - den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA), - der Abfallzuständigkeitsverordnung (Abf ZustVO), - der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ArbSch-ZustVO), - den §§ 55 – 59 BauO LSA sowie - den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Änderung der Anlage folgende Behörden zuständig: a) das Landesverwaltungsamt als - Obere Immissionsschutzbehörde, b) das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt c) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als - Untere Bauplanungs- und Bauaufsichtsbehörde, - Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde, - Untere Wasserbehörde, - Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde, - Untere Naturschutzbehörde, - Untere Denkmalschutzbehörde und - Gesundheitsamt.
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Zuständigkeiten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie - • der Immis-ZustVOZustVO GewAIR, - • den §§ 10 – 12 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), - • der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasser- rechts Wasserrechts (Wasser-ZustVO), - • den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA), - • der Abfallzuständigkeitsverordnung (Abf ZustVO), - • der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ArbSch-ZustVO), - • den §§ 55 – 59 BauO LSA sowie - • den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Änderung Ände- rung der Anlage folgende Behörden zuständig:
a) das Landesverwaltungsamt als - Obere Brand- und Katastrophenschutzbehörde für die Betriebsfeuerwehr, - Obere Immissionsschutzbehörde, - Obere Wasserbehörde, - Obere Abfallbehörde,
b) das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt– Gewerbeaufsicht Süd – für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz,
c) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Saalekreis als - Untere Bauplanungs- und Bauaufsichtsbehörde, - Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde, - Untere Wasserbehörde, - Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde, - Untere Naturschutzbehörde, - Untere Denkmalschutzbehörde und - Gesundheitsamt.
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Zuständigkeiten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie - • der Immis-ZustVO, - • den §§ 10 – 12 WG LSA, - • der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasser- rechts (Wasser-ZustVO), - • den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA), - • der Abfallzuständigkeitsverordnung (Abf ZustVO), - • der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ArbSch-ZustVO), - • den §§ 55 – 59 BauO LSA sowie - • den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Änderung Ände- rung der Anlage folgende Behörden zuständig:
a) das Landesverwaltungsamt als - Obere Immissionsschutzbehörde,
b) das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt– Gewerbeaufsicht Nord – für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz,
c) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Stendal als - Untere Bauplanungs- und Bauaufsichtsbehörde, - Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde, - Untere Wasserbehörde, - Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde, - Untere Naturschutzbehörde, - Untere Denkmalschutzbehörde und - Gesundheitsamt.
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Zuständigkeiten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie - der ImmisImmi-ZustVO, - den §§ 10 – - 12 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), - der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasser- rechts Wasserrechts (Wasser-ZustVO), - den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA), - der Abfallzuständigkeitsverordnung (Abf ZustVO), - der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ArbSch-ZustVO), - den §§ 55 – - 59 BauO LSA sowie - den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Änderung Ände- rung der Anlage folgende Behörden zuständig:
a) das Landesverwaltungsamt als - Obere obere Immissionsschutzbehörde, - obere Naturschutzbehörde, - obere Veterinärbehörde,
b) das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Dezernat 55 - Ge- werbeaufsicht Mitte, für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz,
c) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Börde als - Untere Bauplanungs- und Bauaufsichtsbehördeuntere Wasserbehörde, - Untere untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, - untere Naturschutzbehörde, - untere Düngebehörde - untere Veterinärbehörde, - untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde, - Untere Wasserbehördeuntere Denkmalschutzbehörde, - Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde, - Untere Naturschutzbehörde, - Untere Denkmalschutzbehörde und - Gesundheitsamtuntere Bauaufsichtsbehörde.
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Zuständigkeiten. Aufgrund Auf Grund von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie - der ImmisImmi-ZustVO, - den §§ 10 – 12 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), - der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasser- rechts Wasserrechts (Wasser-ZustVO), - den §§ 32, 33 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA), - der Abfallzuständigkeitsverordnung Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht (Abf ZustVOAbfZustVO), - der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung Zuständigkeitsverordnung für das Arbeitsschutz- und Produktsicherheitsrecht des Landes Sachsen-Anhalt (ArbSch-ZustVO), - den §§ 55 – 59 BauO LSA sowie - den §§ 1, 19 und 32 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind für die Überwachung der Errichtung und des Betriebes bzw. der wesentlichen Änderung der Anlage folgende Behörden zuständig:
a) das Landesverwaltungsamt als - Obere obere Immissionsschutzbehörde, - obere Abfall- und Bodenschutzbehörde, - obere Brand- und Katastrophenschutzbehörde,
b) das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt– Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Süd – für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz,
c) die Landesanstalt für Altlastenfreistellung als zuständige Bodenschutzbehörde,
d) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Saalekreis als - Untere Bauplanungs- und Bauaufsichtsbehörde, - Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde, - Untere Wasserbehörde, - Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde, - Untere Naturschutzbehörde, - Untere Denkmalschutzbehörde und - GesundheitsamtDenkmalschutzbehörde.
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Samples: Teilgenehmigungsbescheid