Common use of Zutrittsrecht Clause in Contracts

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.

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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv), Vertragsbestimmungen Für Die Trinkwasserversorgung, Versorgungsbedingungen

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens Wasserver-sorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Wasser Für Tarifkunden

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten ge- nannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung Wahr- nehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung Er- mittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich erforder- lich und vereinbart ist.

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Samples: Wasserversorgungsvertrag

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauf- tragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen EinrichtungenEin- richtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.

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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens Wasserversor- gungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen Ein- richtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.. § 17 Technische Anschlußbedingungen

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avb Wasserv)

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauftrag- ten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestattengestat- ten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser VerordnungVerord- nung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.

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Samples: Wasserversorgungsvertrag

Zutrittsrecht. Der Kunde hat gestattet dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 AVBWasserV genannten Einrichtungen zu gestattenEinrichtungen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, der AVBWasserV oder zur Ermittlung preislicher preisrechtlicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.

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Samples: Wasserversorgungsvertrag

Zutrittsrecht. Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich erfor- derlich und vereinbart ist.

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Samples: Wasserlieferungsbedingungen