Common use of Zutrittsrecht Clause in Contracts

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Mess- stellenbetreibers, des Netzbetreibers oder des Versorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räum- lichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch eine Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang vor Ort erfolgen. Diese wird mindestens 1 Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei mindestens ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messein- richtungen ungehindert zugänglich sind. Von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäfts- zeiten jederzeit nach vorheriger Ankündigung von einem Werktag Zutritt zu gewähren.

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Samples: Sondervertrag Stromfix, Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Mess- stellenbetreibersMessstellenbetreibers, des Netzbetreibers oder des Versorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räum- lichkeiten Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch eine Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang vor Ort erfolgen. Diese wird mindestens 1 Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei mindestens ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messein- richtungen Messeinrichtungen ungehindert zugänglich sind. Von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäfts- zeiten Geschäftszeiten jederzeit nach vorheriger Ankündigung von einem Werktag Zutritt zu gewähren.

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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Mess- stellenbetreibersMessstellenbetreibers, des Netzbetreibers oder des Versorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räum- lichkeiten Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung Ermitt- lung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich er- forderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch eine Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang vor Ort erfolgen. Diese wird mindestens 1 eine Woche vor dem Betretungstermin Be- tretungstermin erfolgen, wobei mindestens ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messein- richtungen Messeinrichtungen ungehindert zugänglich sind. Von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäfts- zeiten Geschäftszeiten jederzeit nach vorheriger Ankündigung von einem Werktag Zutritt zu gewähren.

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Samples: Gasliefervertrag, Allgemeine Stromlieferbedingungen

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Mess- stellenbetreibersMessstellenbetreibers, des Netzbetreibers oder des Versorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räum- lichkeiten Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen Bemessungsgrund- lagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch eine Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang vor Ort erfolgen. Diese wird mindestens 1 Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei mindestens ein 1 Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messein- richtungen Messeinrichtungen ungehindert zugänglich sind. Von Unternehmern Unter- nehmern im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäfts- zeiten Geschäftszeiten jederzeit nach vorheriger Ankündigung Ankündi- gung von einem Werktag Zutritt zu gewähren.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauf- tragten des Mess- stellenbetreibersMessstellenbetreibers, des Netzbetreibers oder des Versorgers den Zutritt zu seinem sei- nem Grundstück und zu seinen Räum- lichkeiten Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher preis- licher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch eine Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang vor Ort erfolgen. Diese wird mindestens 1 Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, wobei mindestens ein Ersatztermin angeboten wird. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messein- richtungen Messeinrichtungen ungehindert zugänglich sind. Von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist während der Geschäfts- zeiten Geschäftszeiten jederzeit nach vorheriger Ankündigung von einem Werktag Zutritt zu gewähren.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen