Änderung der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen Musterklauseln

Änderung der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen. Die Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen können von SWISSPERFORM jederzegiet ändert werden. Um gültig zu sein, müssen die Änderungen sowohl vom SWISSPERFOR-MVorstand als auch vonden betroffenen Fachgruppen beschlossen werden. SWISSPERFORM stellt dem Auftraggeber die geänderten Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen per Post oder auf elektronischem Weg mindestens 60 Tage vor deren Inkrafttreten zu. Ist der Auftraggeber mit den Änderugnen nicht einverstanden, hat er das Recht, diesen Vertrag innert 30 Tagen seit Zustellung der geänderten Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen auf den letzten Tag vor deren Inkrafttreten zukündigen. Macht der Auftraggeber von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen als durch den Auftraggebergenehmigt und werden ab dem Datum des Inkrafttretens für beide Vertragsparteienverbindlich.
Änderung der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen. Die Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen können vom SUISA-Vorstand auf jeden Anfang eines Kalen- derjahres geändert werden. Die SUISA stellt dem Verlag die geänderten Allgemeinen Wahrnehmungsbe- dingungen per Post oder auf elektronischem Weg zu. Ist der Verlag mit den Änderungen nicht einverstan- den, hat er das Recht, diesen Wahrnehmungsvertrag innert 90 Tagen seit Zustellung der geänderten Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen auf das Datum des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Wahr- nehmungsbedingungen zu kündigen. Macht der Verlag von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, sind die Änderungen der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen damit durch den Verlag genehmigt und für beide Vertragsparteien verbindlich geworden. Der Verlag kann bestimmte Gruppen von Urheberrechten von der Abtretung an die SUISA ausnehmen. Das bedeutet, dass die ausgenommenen Rechte weder in der Schweiz noch im Ausland von bzw. im Auftrag der SUISA wahrgenommen werden, also der Verlag dafür keine Entschädigungen von der SUISA erhält. Der SUI S A Bellariastrasse 82, Xxxxxxxx 000, XX-0000 Xxxxxx, Tel +00 00 000 00 00, Fax +00 00 000 00 00 xxx.xxxxx.xx, xxxxx@xxxxx.xx Verlag muss sich selbst um die Geltendmachung dieser Rechte kümmern oder kann die Wahrnehmung ei- ner anderen Gesellschaft anvertrauen.∗ Folgende Gruppen von Rechten können ausgenommen werden (die Gruppen können nicht geändert wer- den):

Related to Änderung der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.