Änderung der Bandbreite je DSLAM Musterklauseln

Änderung der Bandbreite je DSLAM. Die Änderung einer bereits bestehenden Bandbreite je DSLAM ist über das Web-Frontend möglich: Seitens des PVE sind in diesem Fall folgende Informationen einzugeben: • PVE Auftragsnummer • DSLAM Hauptverteiler • DSLAM ID • Verkehrsübergabe • Änderungen im Zusammenhang mit der Bandbreite • Ansprechpartner/Rückrufnummer Änderungen der Bandbreite je DSLAM werden zeitnah spätestens bis zum Ende des nächsten Arbeitstages durchgeführt und wirksam. Der vorstehende Punkt 4.2 gilt entsprechend. Der PVE erhält eine Durchführungsbestätigung. Für den betreffenden Monat erfolgt dann eine aliquote Verrechnung der monatlichen Entgelte. Der PVE hat die Auswirkungen von Änderungen der Bandbreite je DSLAM auf seine Endkunden selber abzuschätzen und die dahinter liegenden VE-Services entsprechend abgestimmt zu bestellen. Seitens A1 Telekom Austria wird dafür keine Haftung übernommen.