Common use of Änderung Clause in Contracts

Änderung. (1) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingun- gen für bestimmte Geschäftsarten werden im »Bundesanzeiger« bekannt gemacht, soweit sie Kaufleute und öffentliche Verwaltungen betreffen. Diesen Geschäftspartnern gegenüber gelten sie einen Monat nach der Bekanntmachung als vereinbart, sofern darin kein späterer Zeitpunkt genannt wird.

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Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de

Änderung. (1) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingun- gen für bestimmte Geschäftsarten werden im »Bundesanzeiger« bekannt gemacht, soweit sie Kaufleute Unternehmen und öffentliche Verwaltungen betreffen. Diesen Geschäftspartnern gegenüber gegen- über gelten sie einen Monat nach der Bekanntmachung als vereinbart, sofern darin kein späterer spä- terer Zeitpunkt genannt wird.

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