Ökonomische Instrumente Musterklauseln

Ökonomische Instrumente. Zu den ökonomischen Instrumenten gehören in erster Linie Steuern, Abgaben, Zertifikate-Handel und Sub- ventionen. Sie können verschiedene Ziele verfolgen (zum Beispiel die Akquise von Steuereinnahmen, das Erzielen einer Lenkungswirkung, die Internalisierung externer Kosten, die Förderung neuer Technologien oder auch die Stärkung bestimmter Wirtschafts- zweige). Im Agrarsektor spielen bisher in erster Linie die GAP-Subventionen sowie der reduzierte Mehr- wertsteuersatz auf die meisten Lebensmittel als öko- nomische Instrumente eine tragende Rolle (zu den GAP-Subventionen siehe Kapitel 1.1). Doch mit den sich ändernden Anforderungen an die Landwirtschaft nehmen auch die Forderungen nach dem Einsatz in- novativerer ökonomischer Instrumente zu. Hierbei fin- den zum einen Instrumente Erwähnung, die beispiels- weise zu der Einpreisung der Klimafolgekosten beitra- gen und Anreize zur Reduktion des Fleisch- und Milch- warenkonsums und von deren Produktion setzen sol- len (FÖS 2018; FÖS 2020). Auf der anderen Seite wer- den Instrumente diskutiert, die dazu beitragen können, dass zusätzliche Finanzmittel in den Sektor fließen, der zum Beispiel Investitionen in Tierwohlmaßnahmen er- möglicht: Die Forderung nach mehr Tierwohl und artgerechter Haltung in der Landwirtschaft wird größer und erlangt wiederholt mediale Aufmerksamkeit. Bei den aktuell niedrigen Erzeuger*innenpreisen würden die Mehr- kosten für Stallumbauten und die Mindereinnahmen durch eine Reduktion des Tierbestandes jedoch viele Landwirt*innen finanziell überfordern. Zudem sind die Verbraucher*innen oftmals nicht bereit, die höheren Kosten für tierische Produkte in Kauf zu nehmen. Öko- nomische Instrumente haben das Potenzial, zu höhe- ren, kostendeckenden Erzeuger*innenpreisen und

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.